Sie möchten Ihre Mitgliedschaft beenden?
Natürlich tut es uns leid, wenn uns Mitglieder verlassen und wir mit unserem Engagement nicht überzeugen konnten. Wir wollen aber auch niemandem Steine in den Weg legen, der aus unserem gemeinnützigen und ehrenamtlich geführten Verein austreten möchte. Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige: Was eine Kündigung bewirkt, welche Alternativen es gibt und wie der Ablauf ist – und ganz unten das Kündigungsformular.
Wir beziehen uns dabei auf unsere Statuten: Die Kündigung muss bis zum 1. Dezember eines Jahres erfolgen, um zum kommenden Kalenderjahr wirksam zu werden.
So läuft eine Kündigung ab
Formular absenden
Sie füllen das Kündigungsformular unten aus und bestätigen die Kenntnisnahme der Fristen. Mit dem Absenden ist Ihre Kündigung zuverlässig und fristwahrend übermittelt – Sie erhalten sofort eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Bearbeitung durch unser Büro
Jede Kündigung wird von uns bearbeitet. Da wir derzeit sehr viele Neuanmeldungen abarbeiten und Kündigungen erst zum Jahresende wirksam werden, kann die persönliche Kündigungsbestätigung etwas dauern – bitte um Geduld, Sie müssen nichts weiter tun.
Ende zum 31. Dezember
Die Mitgliedschaft endet mit dem 31.12. des jeweiligen Jahres. Bis dahin nutzen Sie Ladekarte und Leistungen wie gewohnt; danach werden Ladekarte und SEPA-Einzug für den Mitgliedsbeitrag beendet.
Bevor Sie kündigen – vielleicht passt das besser?
Sprechen Sie mit uns. Oft finden wir gemeinsam eine Lösung – rufen Sie an (+43 732 272 111 272, Mo–Do 9–15, Fr 9–12 Uhr) oder setzen Sie im Formular das Häkchen „Bitte kontaktieren Sie mich vorher noch einmal“ – Ihre Kündigung bleibt trotzdem fristwahrend eingereicht.
Fristen und Wirkung
Stichtag 1. Dezember
Der freiwillige Austritt ist jederzeit möglich. Wird er nach dem 1. Dezember erklärt, ist laut Statuten auch der Mitgliedsbeitrag des Folgejahres zu bezahlen und die Mitgliedschaft läuft bis zum Ende des Folgejahres. Eine aliquote Rückerstattung des bereits geleisteten Beitrags gibt es nicht. Was das heute für Sie bedeutet, zeigt Ihnen die Übersicht im Formular.
Was die Statuten für Ihre Kündigung bedeuten
Statuten §6 – Beendigung der Mitgliedschaft (Wortlaut)
- Die Mitgliedschaft endet bei physikalischen Personen durch den Tod des Clubmitgliedes, bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit oder Insolvenz. Bei beiden auch durch freiwilligen Austritt sowie Ausschluss.
- Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Sofern der Austritt nach dem 1. Dezember des jeweiligen Jahres erklärt wird, ist auch der Mitgliedsbeitrag des Folgejahres zu bezahlen. Die Austrittserklärung ist schriftlich an die Geschäftsstelle des Clubs zu senden.
- Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge trotz angemessener Nachfrist in Rückstand bleibt. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
- In jedem Fall der Beendigung der Mitgliedschaft hat das ausscheidende Clubmitglied keinen Anspruch auf Leistungen des Club, insbesondere auf einen Anteil des Clubvermögens.
- Die Rechte und Pflichten der übrigen Clubmitglieder werden durch den Austritt eines Clubmitgliedes nicht berührt.
- Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten bzw. bei grober Missachtung des Clubzweckes verfügt werden. Gegen den Ausschluss ist die Anrufung des Schiedsgerichtes möglich; bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes ruhen die Mitgliedschaftsrechte.
Auszug aus den Statuten des ElektroMobilitätsClub Österreich.
Kündigungsformular
Hier beenden Sie Ihre Mitgliedschaft beim EMC verbindlich. Sie erhalten sofort eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail – damit ist Ihre Kündigung zuverlässig übermittelt; die persönliche Kündigungsbestätigung folgt nach Bearbeitung.