Was ist die THG-Quote?

Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wurde eingeführt, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Mineralölunternehmen müssen jährlich eine steigende CO2-Einsparquote nachweisen, da ansonsten Strafzahlungen fällig werden. Elektroautos produzieren im Lebenszyklus (Herstellung, Betrieb und Wiederverwertung) weitaus weniger CO2-Emissionen als Autos, die mit Verbrenner-Motoren ausgestattet sind.

Hier geht es zu deiner THG ePrämie.

THG-Quote bzw. eQuote in Österreich

Was bisher nur in Deutschland möglich war, ist ab 2023 auch in Österreich möglich. E-Autofahrer können quasi von Mineralölfirmen dafür bezahlt werden, dass sie kein Benzin und Diesel verbrennen. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich und wir haben den ursprünglichen Beitrag entsprechend korrigiert und ergänzt.

Basis der neuen Regelung für Österreich ist die Kraftstoffverordnung (KVO) in der Fassung vom 11.03.2023. Die Kraftstoffverordnung verpflichtet Unternehmen, die in Österreich fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, zur „Minderung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen“. Über den gesamten Lebenszyklus von der Förderung, Raffinierung und anderen Herstellungsprozessen bis zur Verbrennung müssen die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) reduziert werden. Bisher konnten diese Reduktionsziele über die Beimischung von Biokraftstoffen und Biomethan erreicht werden.

Mit der neuen Novelle der KVO ist es jetzt in Österreich erstmals möglich auch elektrischen Strom aus erneuerbarer Energie, der als Antrieb für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Österreich eingesetzt wird, als THG-Minderung anrechnen zu lassen.

In Österreich gibt es allerdings laut KVO keine „THG-Quote“ oder einen „THQ-Quotenhandel“. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, können entweder selbst Ladestellen für E-Fahrzeuge betreiben oder die Verpflichtung zur THG-Minderung per Anrechnung von Strom an andere übertragen. Das geht laut KVO ausschließlich über Unternehmen, die in Österreich zumindest eine öffentliche oder halb-öffentliche Ladestation für elektrische Kraftfahrzeuge betreiben und sich für diese Übertragung der Verpflichtung beim Umweltbundesamt registriert haben.

Anrechenbar sind in diesem Zusammenhang nachweislich gemessene Strommengen an öffentlichen und halb-öffentlichen Ladepunkten in Österreich. Außerdem können Zulassungsbesitzer von E-Fahrzeugen die Strommenge von nicht-öffentlichen Ladepunkten, die ihrem Fahrzeug zugeordnet werden kann an die in diesem Zusammenhang beim Umweltbundesamt registrierten Ladestationsbetreiber abtreten. Diese Strommenge muss entweder „nachweislich gemessen“ werden oder wird für 2023 mit 1500 kWh pauschaliert. Die Pauschale ist für zweispurige batterieelektrische Fahrzeuge verfügbar. Für Plug-In Hybride oder andere E-Fahrzeuge ist eine „nachweisliche Messung“ der Strommenge nötig.

Formell erfolgt die Anrechnung dieser Strommengen erst im Folgejahr – für 2023 also erst 2024. Es gibt aber auch Anbieter in Österreich, die den Zulassungsbesitzern schon vorab (noch heuer) eine Pauschale anbieten. Auch der ElektroMobilitätsClub bietet diese Auszahlungsvariante an – siehe Details weiter unten.

Die Kurzfassung: Zulassungsbesitzer von E-Fahrzeugen, die hauptsächlich an nicht-öffentlichen Ladepunkten laden (wie z.B. an der eigenen Wallbox) können ihre Strommengen verkaufen.

Für zweispurige batterieelektrische Fahrzeuge ist das auch ohne Messung pauschal möglich.

  • Für E-Fahrzeuge, die keine batterieelektrischen, zweispurigen Fahrzeuge sind, kann die Pauschale nicht geltend gemacht werden (z.B. E-Moped, E-Motorräder, etc.).
  • Auch für Plug-In Hybride kann die Pauschale nicht geltend gemacht werden.
  • D.h. für diese Fahrzeuge muss man den Stromverbrauch „nachweislich messen“ und dem Fahrzeug zuordnen können.
Hier könnt ihr die aktuelle Kraftstoffverordnung finden. FAQs – Kraftstoffverordnung

Das Angebot des ElektroMobilitätsClubs

Der ElektroMobilitätsClub bietet seinen Mitgliedern eine einfache Abwicklung zu attraktiven Konditionen an. Unser Partner für die Abwicklung ist epuls. Die THG ePrämie wird als Pauschale angeboten und innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Überprüfung der Daten ausbezahlt. Mit € 388,- bietet der ElektroMobilitätsClub den Höchstsatz der in Österreich angebotenen Fixprämien an.

Voraussetzung für die Qualifizierung der ePrämie ist, dass ihr euer zweispuriges E-Fahrzeug hauptsächlich (also zu mehr als 50%) an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt aufladet. Die österreichische Kraftstoffverordnung sieht eine pauschale Abgeltung von 1.500 kWh vor. Mit einer Pauschale von € 388,- erhaltet ihr also knapp 26 Cent pro kWh.

Man kann sich auch registrieren, wenn man überwiegend an öffentlichen Ladepunkten lädt. Dazu ist es allerdings nötig, dass man die privat geladene Strommenge nachweisen kann und sichergestellt ist, dass diese Aufladungen dem E-Fahrzeug zugeordnet werden können. In diesem Fall stehen ca. 25 Cent pro nachgewiesener kWh als Prämie zur Verfügung.

Hier geht es zu deiner THG ePrämie.


Pro und Contra THG ePrämie

Kann man als umweltbewusster E-Autofahrer mit gutem Gewissen eine THG ePrämie beantragen? Was spricht dafür, was dagegen?

NACHTEILE:
Je mehr E-Autofahrer die THG ePrämie in Anspruch nehmen, desto günstiger wird es für Mineralölunternehmen, die Verpflichtung zur THG-Minderung einzuhalten und weiterhin fossile Treibstoffe günstig zu verkaufen.

VORTEILE:
Mit der THG ePrämie wird E-Autofahren günstiger. Der Kauf eines E-Autos wird dadurch attraktiver und der Hochlauf der E-Mobilität wird unterstützt. Energieeffiziente E-Autofahrer haben mehr davon: Bei sparsamen E-Autos und effizienter Fahrweise von z.B. 15 kWh / 100 km werden ca. 10.000 km pauschal gefördert. Bei energiehungrigen, schweren E-Autos und rasanter Fahrweise mit einem Verbrauch von z.B. 25 kWh / 100 km werden nur ca. 6.000 km gefördert.
Social share