Was ist die THG-Quote?

Die THG-Quote in Österreich wurde eingeführt, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Mineralölunternehmen müssen jährlich eine steigende CO2-Einsparungsquote vorlegen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Elektroautos haben einen geringeren CO2-Fußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus im Vergleich zu Verbrennungsmotoren.

Hier geht’s zur THG ePrämie.


THG-Quote bzw. eQuote in Österreich

Was bisher nur in Deutschland möglich war, ist ab 2023 auch in Österreich möglich sein. Elektroautofahrer können sich von den Mineralölkonzernen quasi dafür bezahlen lassen, dass sie kein Benzin oder Diesel verbrennen. Allerdings gibt es wichtige Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich und wir haben den ursprünglichen Artikel entsprechend korrigiert und ergänzt.

Grundlage der neuen Regelung für Österreich ist die Kraftstoffverordnung (KVO) in der Fassung vom 11.03.2023. Die Kraftstoffverordnung verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Österreich in Verkehr bringen, zur „Reduktion der Lebenszyklustreibhausgasemissionen“. Die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) müssen über den gesamten Lebenszyklus von der Förderung, Raffination und anderen Herstellungsprozessen bis zur Verbrennung reduziert werden. Bisher konnten diese Reduktionsziele durch die Beimischung von Biokraftstoffen und Biomethan erreicht werden.

Mit der neuen Novelle der KVO ist es in Österreich nun erstmals möglich, auch Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der zum Antrieb von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Österreich verwendet wird, als THG-Reduktion anrechnen zu lassen.

Eine „THG-Quote“ oder ein „THG-Quotenhandel“ ist in Österreich nach der KVO jedoch nicht vorgesehen. Unternehmen, die fossile Treibstoffe in Verkehr bringen, können entweder selbst Ladestationen für E-Fahrzeuge betreiben oder die THG-Reduktionsverpflichtung durch die Anrechnung von Strom an andere übertragen. Dies ist gemäß KVO ausschließlich über Unternehmen möglich, die in Österreich mindestens eine öffentliche oder halböffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge betreiben und sich für diese Übertragung der Verpflichtung beim Umweltbundesamt registriert haben.

Anrechenbar sind dabei nachweislich gemessene Strommengen an öffentlichen und halböffentlichen Ladepunkten in Österreich. Darüber hinaus können Zulassungsbesitzer von E-Fahrzeugen die ihrem Fahrzeug zuordenbare Strommenge aus nicht-öffentlichen Ladepunkten an die dafür beim Umweltbundesamt registrierten Ladestationsbetreiber abtreten. Diese Strommenge muss entweder „nachweislich gemessen“ werden oder wird ab 2023 mit 1500 kWh pauschaliert. Die Pauschale gilt für zweispurige batterieelektrische Fahrzeuge. Für Plug-in-Hybride oder andere Elektrofahrzeuge ist eine „nachweisliche Messung“ der Strommenge erforderlich.

Formell erfolgt die Anrechnung dieser Strommengen erst im Folgejahr – für 2024 also erst 2025. Es gibt aber auch Anbieter in Österreich, die den Zulassungsbesitzern schon vorab (noch heuer) eine Pauschale anbieten. Auch der ElektroMobilitätsClub bietet diese Zahlungsvariante an – siehe Details weiter unten.

Die Kurzfassung THQ-Quote:

Zulassungsbesitzer von E-Fahrzeugen, die hauptsächlich an nicht-öffentlichen Ladepunkten laden (wie z.B. an der eigenen Wallbox) können ihre Strommengen verkaufen.

Für zweispurige batterieelektrische Fahrzeuge ist das auch ohne Messung pauschal möglich.

  • Für E-Fahrzeuge, die keine batterieelektrischen, zweispurigen Fahrzeuge sind, kann die Pauschale nicht geltend gemacht werden (z.B. E-Moped, E-Motorräder, etc.).
  • Auch für Plug-In Hybride kann die Pauschale nicht geltend gemacht werden.
  • D.h. für diese Fahrzeuge muss man den Stromverbrauch „nachweislich messen“ und dem Fahrzeug zuordnen können.

Hier könnt ihr die aktuelle Kraftstoffverordnung finden.

FAQs – Kraftstoffverordnung


Das Angebot des ElektroMobilitätsClubs

Der ElektroMobilitätsClub bietet seinen Mitgliedern eine einfache Abwicklung zu attraktiven Konditionen. Unser Abwicklungspartner ist epuls. Die THG ePrämie wird als Pauschalbetrag angeboten und innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Datenprüfung ausbezahlt. Mit € 146,- bietet der ElektroMobilitätsClub einen der höchsten Sätze in Österreich angebotenen Fixprämien.

Voraussetzung für den Erhalt der ePrämie ist, dass das zweispurige Elektrofahrzeug überwiegend (d.h. zu mehr als 50%) an einer nicht-öffentlichen Ladestation aufgeladen wird. Die österreichische Kraftstoffverordnung sieht eine Pauschalvergütung von 1.500 kWh vor. Bei einer Pauschale von € 146,- erhält man also ca. 10 Cent pro kWh.

Man kann sich auch registrieren lassen, wenn man überwiegend an öffentlichen Ladepunkten lädt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man die privat geladene Strommenge nachweisen kann und sichergestellt ist, dass diese Ladevorgänge dem E-Fahrzeug zugeordnet werden können. In diesem Fall stehen ca. 10 Cent pro nachgewiesener kWh als Prämie zur Verfügung.

Hier geht es zu deiner THG ePrämie.


Pro und Contra THG ePrämie

Kann man als umweltbewusster Elektroautofahrer guten Gewissens eine THG ePrämie beantragen? Was spricht dafür, was dagegen?

NACHTEILE:
Je mehr E-Autofahrerinnen und E-Autofahrer die THG-ePrämie in Anspruch nehmen, desto günstiger wird es für die Mineralölkonzerne, ihre THG-Minderungsverpflichtung zu erfüllen und weiterhin fossile Kraftstoffe zu günstigen Preisen zu verkaufen.
VORTEILE:
Mit der THG-ePrämie wird E-Autofahren günstiger. Dadurch wird der Kauf eines E-Autos attraktiver und der Markthochlauf der E-Mobilität unterstützt. Energieeffiziente E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer haben mehr davon: Bei sparsamen E-Autos und effizienter Fahrweise von z.B. 15 kWh / 100 km werden ca. 10.000 km pauschal gefördert. Bei energiehungrigen, schweren E-Autos und schneller Fahrweise mit einem Verbrauch von z.B. 25 kWh / 100 km werden nur ca. 6.000 km gefördert.
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