Kaufprämie weg, Steuervorteile groß, Länder punktuell: der aktuelle Stand für Private, Firmen und Gemeinden
Die große Kaufprämie ist Geschichte, die Wallbox-Pauschale des Bundes seit März 2026 ausgeschöpft – und trotzdem lohnt sich der Blick auf die Details: In einzelnen Bundesländern gibt es weiterhin Zuschüsse, für Firmen sind die steuerlichen Vorteile 2026 sogar besonders groß, und die THG-Prämie bekommt jeder E-Auto-Fahrer. Diese Seite hält alle Förderungen und finanziellen Anreize für Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden aktuell – ehrlich, inklusive dessen, was es nicht mehr gibt.
- 0 €Bundes-Kaufprämie für E-Autos – seit Februar 2025 ausgeschöpft, kein Nachfolger
- bis 2.000 €Landeszuschuss zum E-Auto – nur noch im Burgenland (10 %, bis 31.12.2026)
- 122 €THG-Prämie pro Jahr für jedes E-Auto – vom EMC als Fixbetrag
- 0 %Sachbezug E-Dienstwagen 2026 – ab 2027 steigt er auf 0,375 %
Kurz gesagt – die Lage im August 2026
- Bund: Alle E-Mobilitäts-Förderungen (E-Auto, Wallbox, E-Zweirad, Transportrad, betriebliche Ladepunkte) sind ausgeschöpft oder beendet. Eine Wiederauffüllung ist angekündigt – ohne Datum.
- Länder: Burgenland fördert E-Auto (bis 2.000 €) und Wallbox (300 €), die Steiermark die Wallbox (300 €). Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Tirol unterstützen Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Wien, Salzburg, Kärnten und Niederösterreich haben für Private nichts.
- Steuer: Keine NoVA, für Firmen voller Vorsteuerabzug, 22 % Investitionsfreibetrag (bis 31.12.2026), Sachbezug 0 % im Jahr 2026, steuerfreier Ladestrom-Ersatz.
- THG-Prämie: 122 € pro Jahr und Fahrzeug – für alle, unabhängig vom Bundesland.
- Neue Belastungen: Motorbezogene Versicherungssteuer seit April 2025, Sachbezug ab 2027, kaum noch Gratisparken.
- Bundesförderungen
- Bundesländer
- Privatpersonen
- Firmen & Fuhrpark
- Gemeinden & Vereine
- Steuern & Abgaben
- Fragen & Antworten
Bundesförderungen: Stand August 2026 ist alles geschlossen
Der Bund hat sein E-Mobilitätsprogramm 2025 (eRide) mit 31. März 2026 beendet, die meisten Töpfe waren schon vorher leer. Das Klimafonds-Jahresprogramm 2026 enthält keine E-Mobilitätsoffensive mehr. Wir listen die Programme trotzdem – damit Sie wissen, was es gab, und was bei einer Wiederauffüllung realistisch zu erwarten ist.
| Programm | Förderhöhe (zuletzt) | Status |
|---|---|---|
| E-Mobilitätsbonus für Private (E-Pkw)Private | 5.000 € (3.000 € Bund + 2.000 € Importeur) | BeendetBundesanteil seit 7. Februar 2025 ausgeschöpft, kein Nachfolger Programmseite |
| Wallbox / intelligentes Ladekabel (eRide 2025)Private | 400 € Ein-/Zweifamilienhaus · 800 € Einzelanlage Mehrparteienhaus · 1.500 € Gemeinschaftsanlage | BeendetBudget Mitte März 2026 ausgeschöpft, Programm formal am 31. März 2026 beendet Programmseite |
| E-Mopeds & E-Motorräder (eRide 2025)Private, Betriebe, Gemeinden | 950 € (L1e) · 1.700 € (bis 11 kW) · 2.300 € (über 11 kW), Bund + Importeur | BeendetBudget ausgeschöpft, Programmende 31. März 2026 Programmseite |
| (E-)Transporträder & Falträder (klimaaktiv mobil)Private | 900 € Transportrad · 500 € Faltrad | BeendetAktionsprogramm am 28. Jänner 2026 vorzeitig geschlossen Programmseite |
| Ladeinfrastruktur für Betriebe, Gemeinden & Vereine (eRide 2025)Betriebe, Gemeinden, Vereine | 400 € bis 12.000 € nicht öffentlich · 900 € bis 22.500 € öffentlich zugänglich, je nach Leistung | BeendetBudget Mitte März 2026 ausgeschöpft; nur bereits Registrierte reichen noch ein Programmseite |
| ENIN (E-Lkw, E-Transporter) & EBIN (E-Busse)Betriebe, Verkehrsunternehmen | bis 60 % der Mehrkosten plus Ladeinfrastruktur | BeendetLetzte Ausschreibungen 2025 geschlossen, kein Call offen (Stand August 2026) Programmseite |
| eCharge: Schnellladen in unterversorgten RegionenBetriebe | 30 Mio. € angekündigt, 60 % der Investitionskosten | AngekündigtVom Ministerium für 2026 angekündigt, Ausschreibung bis heute nicht geöffnet Programmseite |
| Wiederauffüllung Wallbox / Zweiräder / betriebliche LadepunktePrivate, Betriebe | Konditionen offen | AngekündigtMinisterium im April 2026: „Vorbereitungen laufen“, kein Datum, keine Konditionen Programmseite |
Wiederauffüllung angekündigt – wir melden uns, sobald es losgeht
Das Mobilitätsministerium hat im April 2026 erklärt, dass die Töpfe für Wallboxen, E-Zweiräder und betriebliche Ladepunkte wieder gefüllt werden sollen; für 2027/28 sind rund 330 Mio. € für E-Mobilität in Aussicht gestellt – mit Schwerpunkt Ladeinfrastruktur, nicht Kaufprämie. Wenn eine Registrierung wieder möglich ist, zählt Schnelligkeit: Die letzten Runden waren binnen Wochen ausgeschöpft. Tragen Sie sich unten in unser Förder-Update ein, dann erfahren Sie es sofort.
Förder-Update: Wir schreiben, sobald der Bund wieder öffnet
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Förderungen der Bundesländer 2026 im Überblick
Die Länder springen nur punktuell ein. Ein Zuschuss zum E-Auto selbst existiert 2026 einzig im Burgenland; die meisten anderen Programme zielen auf Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, Gemeindefahrzeuge und Lastenräder. Angaben laut aktuellen Landesrichtlinien, Auszahlung immer nach Maßgabe des Budgets.
| Bundesland | Privatpersonen | Mehrparteienhaus / Ladeinfrastruktur | Gemeinden, Betriebe, Städte | Antrag / Frist |
|---|---|---|---|---|
| BurgenlandFörderung aktiv | E-Pkw 10 %, max. 2.000 € (Neuwagen unter 50.000 €) · Wallbox 30 %, max. 300 € · E-Moped/E-Motorrad 500 € · Leichtfahrzeug L7e 1.000 € · E-Transportrad 300 €. Nur Private mit Hauptwohnsitz im Burgenland, Antrag bis 6 Monate nach Rechnung. | — | Nicht in der Landesrichtlinie. Eisenstadt fördert E-Lastenräder und Ladestationen (Beträge laut Stadt). | Land BurgenlandRichtlinie 2026, bis 31. Dezember 2026 bzw. Budget (1,75 Mio. €) |
| SteiermarkNischen-Förderung | Wallbox ab 11 kW: 30 %, max. 300 € (Hauptwohnsitz Steiermark, eigenes E-Auto). Kein Zuschuss zum E-Auto selbst. | Lastmanagement in Wohnhäusern mit mehr als 4 Wohnungen: 5.000 € Basis plus 2.500 € je weitere 50 Ladepunkte, max. 30 %. | Ökofonds-Call für öffentliche Ladeplätze am 30. September 2025 geschlossen. Graz: E-Lastenrad 1.000 € und Taxi-BEV 3.000 € – Budget 2026 ausgeschöpft. | Land SteiermarkRichtlinie 2026, Antrag binnen 6 Monaten nach Rechnung |
| OberösterreichNischen-Förderung | Keine Landesförderung für E-Auto oder Wallbox im Einfamilienhaus. | Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnbau (Bestand, mehr als 3 Wohnungen): 50 % der Nettokosten, max. 5.000 €. Antrag vor Baubeginn! | „OÖ lädt auf“ ist seit 30. März 2025 beendet. Linz: E-Lastenrad 1.000 €, Dienstfahrrad 500 € (Private und Betriebe). | Land OÖWohnbau-Programm bis 31. Dezember 2026 |
| VorarlbergNischen-Förderung | Keine Landesförderung; vkw/vlotte zahlt 100 € Wallbox-Bonus (alle Vorarlberger, OCPP-Pflicht). | Leitungsinfrastruktur in bestehenden Mehrwohnungshäusern (Baueingabe bis 2021): 300 € je Stellplatz, 500 € je Carsharing-/öffentlichem Ladeplatz, max. 50 % und 10.000 € pro Haus. | Bregenz: E-Transportrad 50 %, max. 600 €. Programm für E-Nutzfahrzeuge im öffentlichen Interesse ist ausgelaufen. | Land VorarlbergRichtlinie Energieautonomie+ 2026, bis 31. Dezember 2026 |
| TirolNischen-Förderung | Keine Landesförderung; TIWAG-Kunden erhalten 300 € Wallbox-Gutschrift. | Wohnhaussanierung: vorbereitende E-Mobilitäts-Infrastruktur (Leitungen, Verteiler) mit 25 % Einmalzuschuss – die Wallbox selbst nicht. | Mobilitätsprogramm bis 2030 für Gemeinden, Vereine, Schulen: E-Carsharing-Fahrzeug 5.000 €, zugehörige Ladestelle 80 % (max. 4.000 €), Transporträder 25–50 % (max. 1.000–2.000 €). Antrag vor Umsetzung. | Land Tirolläuft |
| NiederösterreichNischen-Förderung | Keine Landesförderung – die NÖ eKFZ-Förderung endete 2020. Wallbox: nur Bund (derzeit geschlossen). | — | Kommunales E-Fahrzeug (Ersatz eines Verbrenners): 30 %, max. 5.000 € je Fahrzeug, Einreichung nach Umsetzung bis 30. September. | Land NÖläuft (Bedarfszuweisung) |
| WienKeine Landesförderung | Keine Landesförderung für E-Auto, Wallbox oder Lastenrad (Transportrad-Aktion ausgeschöpft). | Nur bei geförderter Sanierung mit neu geschaffenen Stellplätzen: 500 € je Ladestation (wohnfonds_wien). | E-Taxi-Förderung aufgebraucht. Betriebe: keine E-Mobilitätsschiene der Wirtschaftsagentur. | Stadt Wien— |
| SalzburgKeine Landesförderung | Keine Landesförderung; Energie- und Sanierungsförderung ohne E-Mobilität. | — | Stadt Salzburg: E-Lastenrad 30 %, max. 1.000 €, Radanhänger 250 € (Budget 40.000 €). Einzelne Gemeinden zahlen 50–500 € fürs Lastenrad. | Stadt SalzburgStadt-Aktion 2026, solange Budget |
| KärntenKeine Landesförderung | Keine Landesförderung – weder E-Auto noch Wallbox noch Lastenrad. | — | Keine. Klagenfurt hat das Gratisparken für E-Autos mit Ende 2024 abgeschafft. | Land Kärnten— |
Privatpersonen: Was 2026 tatsächlich noch geht
Ohne Bundesförderung bleiben drei Hebel: der Wohnort, die Steuer – und die THG-Prämie.
Landeszuschuss E-Auto
bis 2.000 €
Nur im Burgenland (10 % vom Kaufpreis, Neuwagen unter 50.000 €, Hauptwohnsitz im Land). In allen anderen Bundesländern gibt es 2026 keinen Zuschuss zum Fahrzeug.
Wallbox zu Hause
300 €
Landesförderung im Burgenland und in der Steiermark (jeweils 30 %, max. 300 €). Dazu Boni einzelner Energieversorger. Die Bundespauschale von 400 € ist derzeit ausgesetzt.
Ladeplatz im Wohnhaus
bis 10.000 €
Wohnen Sie im Mehrparteienhaus, fördern OÖ (50 %, max. 5.000 €), Steiermark (Lastmanagement ab 5.000 €), Vorarlberg (300 € je Stellplatz) und Tirol (25 % bei Sanierung) die gemeinsame Infrastruktur – Antrag oft vor Baubeginn nötig.
THG-Prämie
122 € / Jahr
Für jedes rein elektrische Auto, jedes Jahr, steuerfrei. Beim EMC als Fixbetrag ohne Kleingedrucktes – so funktioniert es.
Keine NoVA
0 €
Beim Kauf sparen Sie die Normverbrauchsabgabe, die bei einem vergleichbaren Verbrenner schnell 1.000 bis 5.000 € ausmacht – auch beim Gebrauchtimport.
Lastenrad statt Zweitauto
bis 1.000 €
Linz, Salzburg (je max. 1.000 €), Bregenz (600 €) und viele Gemeinden fördern E-Transporträder – die Bundesaktion ist seit Jänner 2026 geschlossen.
Firmen & Fuhrpark: 2026 ist steuerlich das beste Jahr für den Umstieg
Direkte Zuschüsse für Firmen-E-Pkw gibt es vom Bund seit 2025 nicht mehr, und die Programme für E-Lkw (ENIN) und betriebliche Ladepunkte sind geschlossen. Der eigentliche Anreiz liegt bei den Steuern – und einige dieser Vorteile sind befristet: Der erhöhte Investitionsfreibetrag endet am 31. Dezember 2026, der Null-Sachbezug ebenfalls.
Sachbezug E-Dienstwagen
0 % bis Ende 2026
Private Nutzung eines E-Firmenwagens bleibt 2026 komplett steuer- und SV-frei. Ab 1. Jänner 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (max. 180 €/Monat), ab 2028: 0,625 % (max. 300 €/Monat) – auch für bereits laufende Fahrzeuge (Budgetbegleitgesetz 2027/28, BGBl. I 62/2026).
Investitionsfreibetrag
22 % bis 31.12.2026
Für E-Pkw gilt der Öko-IFB. Befristet erhöht: 22 % für Anschaffungen vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026, danach wieder 15 %. Bemessungsgrundlage beim Pkw gedeckelt bei 40.000 € brutto – bis zu rund 7.300 € Freibetrag je Auto.
Vorsteuerabzug
voll bis 40.000 €
Bis 40.000 € brutto voller Vorsteuerabzug, zwischen 40.000 und 80.000 € anteilig (Eigenverbrauchsbesteuerung), darüber kein Abzug. Verbrenner-Pkw haben keinen. Nur reine E-Autos, keine Hybride.
Firmen-E-Auto zu Hause laden
32,806 ct/kWh
Der Arbeitgeber ersetzt den Ladestrom 2026 mit bis zu 32,806 Cent je kWh steuerfrei – Voraussetzung ist die kWh-genaue Zuordnung zum Firmenwagen. Die 30-€-Monatspauschale ist mit Ende 2025 ausgelaufen. Zuschuss zur Heim-Wallbox bis 2.000 € steuerfrei.
Degressive Abschreibung
bis 30 %
E-Pkw dürfen – anders als Verbrenner – degressiv mit bis zu 30 % vom Restbuchwert abgeschrieben werden. Angemessenheitsgrenze 40.000 € gilt für alle Pkw gleich; die versprochene Anhebung auf 55.000 € ist noch nicht beschlossen.
Dienstrad & E-Bike
0 € Sachbezug
Firmen-(E-)Fahrräder sind auch bei Privatnutzung sachbezugsfrei, Bezugsumwandlung ist zulässig und mindert die SV-Grundlage. Der Arbeitgeber hat den vollen Vorsteuerabzug.
Gemeinden, Vereine & öffentliche Einrichtungen
Für die öffentliche Hand sind die Bundestöpfe (Ladeinfrastruktur, E-Busse über EBIN, E-Zweiräder) derzeit ebenfalls geschlossen. Aktiv sind einzelne Länderprogramme:
Niederösterreich
30 %, max. 5.000 €
Kommunales E-Fahrzeug als Ersatz für einen Verbrenner (Bedarfszuweisung). Einreichung nach Umsetzung bis 30. September des Jahres, mit Rechnung, Zulassung und Abmeldung des Altfahrzeugs.
Tirol
5.000 € je E-Carsharing-Auto
Mobilitätsprogramm bis 2030 für Gemeinden, Vereine und Schulen: E-Carsharing-Fahrzeuge, zugehörige Ladestellen (80 %, max. 4.000 €), Transporträder (bis 2.000 €), Radabstellanlagen. Antrag vor Umsetzung.
Steiermark
Ökofonds-Calls
Der Call „Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Parkflächen“ (30–35 %) endete am 30. September 2025. Der Ökofonds schreibt unregelmäßig neu aus – wir beobachten das für Sie.
Bund: EBIN & KEM/KLAR
derzeit kein Call
Für emissionsfreie Busse (EBIN, zuletzt 60 % der Mehrkosten) ist kein Call offen; die Klima- und Energie-Modellregionen laufen 2026 weiter, aber ohne eigene Ladeinfrastruktur-Schiene.
Steuern & Abgaben für alle E-Auto-Fahrer
Neben den Vorteilen ehrlich auch das, was seit 2025 dazugekommen ist.
Keine NoVA
0 €
Für E-Autos mit 0 g CO₂/km fällt weiterhin keine Normverbrauchsabgabe an – bei Neuwagen wie beim importierten Gebrauchten. Unbefristet.
Motorbezogene Versicherungssteuer
ab 5,50 €/Monat
Neu seit 1. April 2025 – auch für Bestandsfahrzeuge. Berechnet aus Dauerleistung (über 45 kW) und Eigengewicht (über 900 kg): Minimum 66 €/Jahr, ein E-Auto mit 100 kW Dauerleistung und 2.000 kg zahlt rund 495 €/Jahr.
Kilometergeld
0,50 €/km
Seit 2025 antriebsunabhängig – für das E-Auto gilt derselbe Satz wie für den Verbrenner. Pendlerpauschale unverändert, Pendlereuro seit 2026 auf 6 € je Kilometer verdreifacht.
Vignette & Parken
keine Extras
Die Vignette kostet für E-Autos gleich viel (106,80 € Jahresvignette 2026). Gratisparken für E-Autos gibt es in Wien, Graz, Linz und Klagenfurt nicht mehr – nur einzelne Kleinstädte gewähren es noch.
Die eine Förderung, die 2026 jeder bekommt: die THG-Prämie
Mineralölkonzerne müssen ihre CO₂-Emissionen ausgleichen – und kaufen dafür die Einsparung Ihres E-Autos. Der EMC wickelt das für Sie ab, als gemeinnütziger Verein ohne Kleingedrucktes.
- 122 € Fixprämie pro Jahr und Fahrzeug – eine der höchsten in Österreich
- Nur Zulassungsschein hochladen, Auszahlung binnen 14 Tagen nach Prüfung
- Für alle rein elektrischen Pkw – auch Firmenwagen und Leasingfahrzeuge (Zulassungsbesitzer)
- Für Private steuerfrei, jedes Kalenderjahr aufs Neue
Häufige Fragen zu E-Auto-Förderungen in Österreich
Gibt es 2026 noch eine E-Auto-Förderung in Österreich?
Vom Bund nicht mehr: Der E-Mobilitätsbonus von 5.000 Euro ist seit Februar 2025 ausgeschöpft und wurde nicht verlängert, das Nachfolgeprogramm 2025 enthielt keine Pkw-Prämie. Als einziges Bundesland zahlt das Burgenland 2026 einen Landeszuschuss von 10 Prozent, maximal 2.000 Euro, für Neuwagen unter 50.000 Euro. Für alle anderen bleiben die steuerlichen Vorteile – keine NoVA, für Firmen Vorsteuerabzug, Investitionsfreibetrag und Sachbezugsbefreiung – sowie die jährliche THG-Prämie.
Bekomme ich 2026 noch die 400 Euro Wallbox-Förderung?
Vom Bund derzeit nicht. Die Pauschalen von 400, 800 und 1.500 Euro aus dem Programm eRide 2025 waren Mitte März 2026 ausgeschöpft, das Programm endete formal am 31. März 2026. Das Ministerium hat eine Wiederauffüllung angekündigt, aber weder Datum noch Konditionen genannt. Landeszuschüsse für die Wallbox gibt es 2026 im Burgenland und in der Steiermark (je 30 Prozent, maximal 300 Euro); manche Energieversorger zahlen eigene Boni.
Kommt 2027 eine neue Kaufprämie für Elektroautos?
Nach heutigem Stand nein. Das Doppelbudget 2027/28 wurde im Juli 2026 ohne Kaufprämie beschlossen, das Ministerium setzt die eMove-Austria-Mittel für Schnellladeinfrastruktur, E-Busse und E-Lkw ein. Sobald sich das ändert, informieren wir im Newsletter.
Welche steuerlichen Vorteile hat ein E-Auto als Firmenwagen?
Voller Vorsteuerabzug bis 40.000 Euro Anschaffungskosten (anteilig bis 80.000 Euro), der erhöhte Investitionsfreibetrag von 22 Prozent für Anschaffungen bis 31. Dezember 2026, degressive Abschreibung und für 2026 noch 0 Prozent Sachbezug bei privater Nutzung. Ab 2027 fallen 0,375 Prozent (maximal 180 Euro im Monat) an, ab 2028 0,625 Prozent – deutlich weniger als die 1,5 bis 2 Prozent beim Verbrenner.
Müssen E-Autos motorbezogene Versicherungssteuer zahlen?
Ja, seit 1. April 2025 – auch Fahrzeuge, die schon davor zugelassen waren. Bemessungsgrundlage sind die Dauerleistung über 45 kW und das Eigengewicht über 900 kg. Das Minimum liegt bei 5,50 Euro im Monat, ein typisches Mittelklasse-E-Auto zahlt zwischen 300 und 500 Euro im Jahr. Die Steuer wird mit der Haftpflichtprämie eingehoben.
Wie viel bringt die THG-Prämie 2026?
Wer ein rein elektrisches Auto besitzt, kann die eingesparten CO₂-Emissionen einmal pro Kalenderjahr vermarkten. Der EMC zahlt seinen Mitgliedern und allen E-Auto-Fahrern eine Fixprämie von 122 Euro, Auszahlung binnen 14 Tagen nach Datenprüfung. Für Private ist die Prämie steuerfrei.
Wie lade ich mein Firmen-E-Auto zu Hause steuerfrei?
Der Arbeitgeber darf den Ladestrom mit dem amtlichen Satz von 32,806 Cent je kWh (2026) steuerfrei ersetzen, wenn die geladene Menge dem Firmenwagen eindeutig zugeordnet wird – per Wallbox-Zähler, RFID, App oder Fahrzeugdaten. Die frühere 30-Euro-Monatspauschale ohne Zuordnung ist mit Ende 2025 ausgelaufen. Beteiligt sich die Firma an der Heim-Wallbox, sind bis 2.000 Euro steuerfrei.
Welche Förderungen gibt es für Gemeinden und Vereine?
Niederösterreich fördert kommunale E-Fahrzeuge mit 30 Prozent bis 5.000 Euro, Tirol über sein Mobilitätsprogramm E-Carsharing-Fahrzeuge (5.000 Euro), Ladestellen und Transporträder. Die Bundesprogramme für Ladeinfrastruktur und E-Busse (EBIN) sind derzeit geschlossen; für öffentliche Ladeinfrastruktur lohnt sich der Blick auf den steirischen Ökofonds, der Calls unregelmäßig neu ausschreibt.
Förderfragen? Wir kennen die Antwort – oder finden sie.
Der EMC ist die unabhängige Interessenvertretung der E-Mobilisten in Österreich. Mitglieder profitieren von Ladekarte ohne Grundgebühr, Versicherungsrabatten, THG-Prämie und persönlicher Beratung – auch bei Förderungen und Steuerfragen.
Stand der Angaben: 17. August 2026. Alle Beträge laut den jeweils gültigen Förderrichtlinien und Gesetzestexten; ein Rechtsanspruch besteht bei keiner Förderung, ausgezahlt wird nach Maßgabe der Budgets. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Fehlt eine Förderung oder hat sich etwas geändert? Schreiben Sie uns – wir aktualisieren laufend.
Mehr zum Thema: Aktuelle Meldungen zu Förderungen & Regelungen · THG-Prämie · E-Auto-Vergleich · Ladekarten-Vergleich · Ladenetze Österreich
Quellen (18)
- Klima- und Energiefonds: E-Mobilität für Private 2025 (eRide)
- Umweltförderung / KPC: E-Ladeinfrastruktur Private 2025
- Umweltförderung / KPC: E-Ladeinfrastruktur Betriebe 2025
- eMove Austria: eRide / eCharge (BMIMI)
- Land Burgenland: Richtlinie 2026 Fahrzeuge mit Elektroantrieb
- Land Steiermark: Förderungsrichtlinie E-Mobilität 2026
- Land Oberösterreich: Ladeinfrastruktur mehrgeschossiger Wohnbau
- Land Vorarlberg: Richtlinie Energieautonomie+ 2026, Anhang 5
- Land Tirol: Mobilitätsprogramm 2022–2030 (Förderrichtlinie 03/2026)
- Land Niederösterreich: Bedarfszuweisung energiesparende Maßnahmen
- Stadt Salzburg: Fahrradförderung 2026
- Stadt Linz: Förderung Lastenräder
- USP: NoVA-Befreiungen
- WKO: Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
- WKO: Elektromobilität aus steuerlicher Sicht
- BMF: Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028 (Sachbezug E-Autos)
- WKO: Erhöhung des Investitionsfreibetrags
- BMF: Kilometergeld