Der ElektroMobilitätsClub Österreich (EMC) begrüßt die Fortschritte im aktuellen Entwurf des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWG), insbesondere im Hinblick auf Elektromobilität und netzdienliche Technologien. Gleichzeitig sehen wir einige geplante Regelungen kritisch und bringen konstruktive Verbesserungsvorschläge ein.
Positive Entwicklungen im Gesetzesentwurf
Wir freuen uns, dass unsere Anregungen aus dem Jänner 2024 in den Entwurf aufgenommen wurden:
- Netzdienliches und bidirektionales Laden wurden als „systemdienlicher Betrieb“ gesetzlich verankert (§107, §119).
- Verteilnetzbetreiber werden verpflichtet, mit Anbietern intelligenter und bidirektionaler Ladeinfrastruktur zu kooperieren.
- Die Ansteuerbarkeit von PV- und Windkraftanlagen betrifft künftig ausschließlich die netzwirksame Leistung – der Eigenverbrauch bleibt unberührt (§94a).
- Für Fahrzeuge im Vehicle-to-Grid-Betrieb (V2G) gelten:
- Keine Herkunftsnachweise bei Energieabgabe <250 kWh (§80),
- 20 Jahre Befreiung von Netzentgelten für eingespeicherte Energie (§119),
- Berücksichtigung als Speicher-/Erzeugungsanlagen im Engpassmanagement (§132).
- Forschungs- und Demonstrationsprojekte, insbesondere im Bereich V2G, sollen durch Ausnahmen bei Netzentgelten (§125) gefördert werden. Wir schlagen vor, §125 explizit um V2G-Projekte zu ergänzen.
Kritik am geplanten Netzgebührenmodell für Haushalte
In der Videokonferenz der E-Control vom 29. Juli 2025 wurde ein neues Gebührenmodell vorgestellt, das auf der höchsten Viertelstundenlast pro Monat basiert. Dies lehnen wir entschieden ab:
- Dieses Modell bestraft flexible, netzdienliche Verbraucher wie E-Autos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher.
- Es könnte dazu führen, dass Schieflast-Laden (1- oder 2-phasig) gegenüber technisch sauberen 3-phasigen Ladevorgängen bevorzugt wird.
- Klimafreundliche Haushalte mit PV-Anlagen und E-Mobilität würden benachteiligt – während Haushalte mit fossilen Heizsystemen und ohne Eigenerzeugung begünstigt würden.
Unser Vorschlag: Zeitvariable Netzentgelte
Statt einer pauschalen Höchstlastberechnung schlagen wir ein zeitvariables Netzentgeltmodell vor, wie es auch in Deutschland diskutiert wird. Ein solches Modell unterscheidet zwischen:
- Standardtarif (ST),
- Hochlastzeiten (HT) und
- Niederlastzeiten (NT).
So würden netzdienliche Verbrauchsverlagerungen gezielt gefördert – im Sinne der Energiewende und der Klimaziele. Langfristig könnten daraus auch dynamische Netztarife entstehen, die sich am tatsächlichen Netzbedarf orientieren.
Einbindung von Expertengruppen gefordert
Um praxistaugliche Modelle für die Energiewende zu entwickeln, sollte die E-Control eng mit zivilgesellschaftlichen Initiativen wie dem EMC zusammenarbeiten. Unsere Mitglieder verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit E-Mobilität, Eigenstromnutzung und flexibler Netzlast – Know-how, das in zukünftige Tarifmodelle einfließen sollte.