Das Elektroauto als Stromspeicher fürs eigene Haus und fürs Netz – technisch ist das längst Realität. In Österreich entscheidet sich gerade, ob daraus auch ein Geschäftsmodell für ganz normale Autofahrerinnen und Autofahrer wird: Die neue Netzentgelt-Verordnung soll bis Oktober erlassen werden und ab 1. Jänner 2027 gelten.
So funktioniert bidirektionales Laden
Der Strom fließt nicht nur in eine Richtung: Das Auto lädt – und gibt bei Bedarf wieder ab.
Laden: Strom fließt ins AutoRückspeisen: Strom fließt zurück
Das Wichtigste in Kürze
- V2L und V2H funktionieren heute schon – Strom aus dem Auto für Geräte oder das eigene Haus.
- V2G, die Rückspeisung ins öffentliche Netz, ist in Österreich praktisch noch nicht möglich: Es fehlen einheitliche technische Regeln, die messtechnische Anbindung und ein Vergütungsmodell.
- Am Zähler liegt es nicht: rund 97 % der österreichischen Zählpunkte hatten Ende 2025 einen digitalen Zähler – in Deutschland sind es unter fünf Prozent.
- Die eigentliche Hürde sind die Netzentgelte: Wer zurückspeist und danach nachlädt, zahlt für das Nachladen erneut.
- Die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung wird gerade finalisiert – sie legt fest, ob E-Autos als „systemdienliche Speicher“ gelten.
- Realistischer Zeithorizont für breit verfügbares V2G in Österreich: 2027 bis 2028.
V2L, V2H, V2G – drei Stufen, ein Prinzip
Bidirektional heißt: Der Strom kann in beide Richtungen fließen. Wie weit er fließen darf, unterscheidet die drei Ausbaustufen – und genau daran hängt, was heute erlaubt ist und was nicht.
Vehicle to Load
Das Auto versorgt einzelne Geräte über eine Steckdose: Kaffeemaschine am Campingplatz, Werkzeug auf der Baustelle, Kühlschrank beim Stromausfall. Braucht niemanden außer dem Fahrzeug selbst.
Heute nutzbar
Vehicle to Home
Das Auto speist ins Hausnetz ein und deckt den Eigenverbrauch – etwa abends mit Sonnenstrom, der mittags geladen wurde. Österreich gilt als einer der Pilotmärkte für diese Anwendung.
Möglich, mit passender Anlage
Vehicle to Grid
Das Auto speist zurück ins öffentliche Netz und stabilisiert es. Ohne Freigabe des Netzbetreibers darf hier kein Strom fließen – und die wirtschaftlichen Regeln dafür entstehen gerade erst.
In der Breite noch nicht verfügbar
Warum das mehr ist als eine Spielerei
Die Rechnung, die Fachleute seit Jahren aufmachen, klingt fast zu einfach: Autos stehen im Schnitt über 90 Prozent der Zeit. In dieser Zeit ist ihre Batterie ein ungenutzter Speicher – und zwar ein großer. Das Faktenblatt „Bidirektionales Laden kurz erklärt“ von Agora Verkehrswende vom 12. August 2026 ordnet die Dimension ein: Der aktuelle Bestand an Elektrofahrzeugen kann in etwa so viel Strom speichern wie der gesamte Bestand an Pumpspeicherkraftwerken.
- ~500 €mögliches Ertragspotenzial pro Jahr im Jahr 2030 (Agora)
- 1 von 5neu zugelassenen E-Autos ist technisch bidi-fähig
- 97 %der Zählpunkte in Österreich mit digitalem Zähler (E-Control, Ende 2025)
Österreich hat ein anderes Problem als Deutschland
Wer die deutsche Debatte verfolgt, hört vor allem ein Argument: Ohne intelligente Messsysteme geht nichts. Das stimmt – für Deutschland. Dort verfügen weniger als fünf Prozent der Haushalte über ein intelligentes Messsystem, während andere EU-Länder über 80 Prozent liegen.
Deutschland
Hauptbremse ist der schleppende Smart-Meter-Rollout: unter fünf Prozent der Haushalte. Ohne Messsystem lässt sich weder viertelstündlich abrechnen noch netzdienlich steuern.
Österreich
Die Messinfrastruktur steht weitgehend: rund 97 % digitale Zähler. Die Bremse liegt hier bei den Regeln – wann ein Speicher als systemdienlich gilt und wie Netzentgelte auf Rückspeisung und Wiederaufladen wirken.
Für Österreich ist das eine gute und eine schlechte Nachricht zugleich. Die teure Infrastruktur ist da. Was fehlt, sind Regeln – und die entstehen gerade.
Woran es konkret hängt
Der EMC hat zum Begutachtungsentwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung Stellung genommen und dabei Verbesserungen ausdrücklich anerkannt: die Anhebung der Referenzleistung auf 10 kW für Haushaltsanschlüsse, den Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) zusätzlich zum Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) und bessere Regelungen für die gemeinsame Energienutzung.
Der Knackpunkt: netzdienliches Verhalten wird bestraft
Die vorgesehenen Kriterien für „systemdienliche Speicher“ schließen V2G-Anwendungen faktisch aus. Eine Mindestleistung von 50 kW je Einzelanlage innerhalb von Aggregationen ist für typische bidirektionale Wallboxen schlicht nicht erreichbar.
Dazu kommt die wirtschaftliche Schieflage: Wer Strom zurückspeist, muss ihn danach wieder nachladen – und für dieses Wiederaufladen fallen erneut Netzentgelte an. Wer sein Auto aktiv zur Netzstabilisierung einsetzt, steht damit schlechter da als jemand, der einfach nur gesteuert lädt.
Was der EMC vorschlägt
- Die Definition von „Systemdienlichkeit“ auf aggregierte intelligente und bidirektionale Elektrofahrzeuge erweitern.
- Mindestgrößen einzelner V2G-Anlagen innerhalb von Aggregationen deutlich absenken oder ganz streichen.
- Zusätzliche Netzentgeltanreize für netzdienliches V1G- und V2G-Laden über SNAP und WiNAP hinaus schaffen.
- Das nach einer netzdienlichen Rückspeisung nötige Wiederaufladen von Netzentgelten befreien – im Ausmaß der zuvor eingespeisten Energiemenge.
- Einen eigenen Regelungsabschnitt für die Aggregation verteilter Flexibilitäten schaffen, damit E-Autos gegenüber stationären Großspeichern nicht benachteiligt werden.
Der Fahrplan bis 2027
- Dezember 2025Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) tritt in Kraft. Systemdienlich betriebene Energiespeicher werden für 20 Jahre von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten auf der Bezugsseite befreit.
- Juli 2026Die Begutachtung der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung endet. Der EMC bringt seine Kritik an den V2G-Kriterien ein.
- bis Oktober 2026Die Verordnung soll erlassen werden – hier entscheidet sich, ob E-Autos als systemdienliche Speicher zählen.
- 1. Jänner 2027Die neue Netzentgeltstruktur mit Leistungs- und Arbeitskomponente greift.
- 2027 bis 2028Realistischer Zeitraum, in dem V2G für Privatkunden breiter verfügbar werden könnte.
Was heißt das für Sie als E-Autofahrerin oder E-Autofahrer?
Kaufen Sie kein Auto allein wegen V2G. Wer heute ein Fahrzeug bestellt, sollte bidirektionales Laden als willkommene Zugabe betrachten, nicht als sofort nutzbare Einnahmequelle. Fragen Sie beim Händler konkret nach, welche Rückspeise-Funktionen freigeschaltet sind – und ob dafür eine bestimmte Wallbox nötig ist.
V2L und V2H sind der realistische Einstieg. Eine Steckdose im Auto ist heute schon praktisch, und wer eine PV-Anlage hat, für den kann die Hausversorgung aus der Autobatterie schon jetzt rechnen – unabhängig davon, wann V2G kommt.
Behalten Sie die Netzentgelte im Blick. Ab 2027 ändert sich die Struktur grundlegend. Wie sich das auf das Laden zu Hause auswirkt, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.
Häufige Fragen
Was ist bidirektionales Laden?
Beim bidirektionalen Laden fließt Strom nicht nur ins Auto, sondern auch wieder heraus. Die Antriebsbatterie wird damit zum Speicher: Sie kann Geräte versorgen (V2L), ein Haus mit Strom beliefern (V2H) oder Energie ins Netz zurückspeisen (V2G).
Funktioniert Vehicle-to-Grid in Österreich schon?
In der Praxis noch nicht flächendeckend. Ohne Freigabe des Netzbetreibers darf kein Strom aus dem Fahrzeug ins öffentliche Netz zurückfließen, und es fehlen einheitliche technische Regeln sowie ein tragfähiges Vergütungsmodell. Realistisch ist eine breitere Verfügbarkeit ab 2027/2028. V2L und V2H sind dagegen heute schon nutzbar.
Woran hängt es in Österreich – fehlen Smart Meter?
Nein, an den Zählern liegt es nicht. Laut E-Control waren Ende 2025 rund 97 % aller Zählpunkte mit einem digitalen Zähler ausgestattet. In Deutschland sind es weniger als fünf Prozent – dort ist der Zähler die Hauptbremse, bei uns sind es die Regeln zu Netzentgelten und Systemdienlichkeit.
Was ist das Problem mit den doppelten Netzentgelten?
Wer Strom aus dem Auto ins Netz zurückspeist, muss ihn danach wieder nachladen – und für dieses Wiederaufladen fallen erneut Netzentgelte an. Netzdienliches Verhalten wird dadurch teurer als einfaches gesteuertes Laden. Der EMC fordert, das Wiederaufladen im Ausmaß der zuvor eingespeisten Energiemenge von Netzentgelten zu befreien.
Welche Autos und Wallboxen können bidirektional laden?
Laut Agora Verkehrswende ist etwa ein Fünftel der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge technisch dazu in der Lage – Tendenz steigend. Entscheidend ist das Zusammenspiel: Fahrzeug, Wallbox und Freigabe des Netzbetreibers müssen zueinander passen. Vor dem Kauf lohnt die konkrete Nachfrage beim Händler, welche Rückspeise-Funktionen freigeschaltet sind.
Was bringt bidirektionales Laden finanziell?
Agora Verkehrswende beziffert das Ertragspotenzial durch das Ausnutzen von Strompreisunterschieden auf bis zu 500 Euro pro Jahr im Jahr 2030. Wie viel davon in Österreich ankommt, hängt maßgeblich davon ab, wie die neuen Netzentgelte ab 2027 ausgestaltet werden.
Sie wollen beim Laden schon heute sparen?
Ob V2G kommt, entscheidet die Verordnung. Was Sie heute schon in der Hand haben, sind Ihre Ladekosten: Mit der EMC-Ladekarte laden Mitglieder an bis zu 95 % aller österreichischen Ladepunkte – ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz.
Quellen und weiterführende Beiträge: Agora Verkehrswende, „Bidirektionales Laden kurz erklärt“ (12.08.2026); E-Control zur Verbreitung digitaler Zähler und zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung; Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), kundgemacht im Dezember 2025. Aus dem EMC-Blog: Stellungnahme zur Netzentgelt-Verordnung · Stellungnahme zum ElWG-Entwurf · Hohes Interesse privater Nutzerinnen und Nutzer · E-Fahrzeuge als Stromspeicher netzdienlich einsetzen · Österreich als V2H-Pilotmarkt. Stand: 15. August 2026. Angaben ohne Gewähr – der Verordnungsprozess läuft.
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