Der ElektroMobilitätsClub Österreich (EMC) hat zum Begutachtungsentwurf der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) Stellung genommen.
Positiv bewertet der EMC, dass gegenüber der vorangegangenen Marktkonsultation bereits wesentliche Verbesserungen umgesetzt wurden. Dazu zählen insbesondere die Anhebung der Referenzleistung auf 10 kW für Haushaltsanschlüsse, die Einführung des Winter-Nieder-Arbeitspreises (WiNAP) zusätzlich zum Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) sowie verbesserte Regelungen für die gemeinsame Energienutzung.
Aus Sicht des EMC bleibt jedoch ein zentraler Bereich unzureichend berücksichtigt: die Nutzung der Flexibilität von intelligent und bidirektional ladenden Elektrofahrzeugen (Vehicle-to-Grid, V2G). Obwohl Elektrofahrzeuge künftig einen erheblichen Beitrag zur Netzstabilität leisten könnten, schließen die vorgesehenen Kriterien für „systemdienliche Speicher“ V2G-Anwendungen de facto aus. Insbesondere die Mindestleistung von 50 kW je Einzelanlage für Aggregationen und weitere Anforderungen sind für typische bidirektionale Wallboxen nicht praktikabel.
Besonders kritisch sieht der EMC, dass ein netzdienlicher V2G-Betrieb gegenüber rein intelligentem Laden (V1G) zusätzliche Netzentgelte verursachen würde. Der für die Rückspeisung notwendige anschließende Ladevorgang wird derzeit erneut mit Netzentgelten belastet. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Nachteil für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Fahrzeug aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes einsetzen.
Der EMC schlägt daher unter anderem folgende Verbesserungen vor:
- Erweiterung der Definition von „Systemdienlichkeit“ auf aggregierte intelligente und bidirektionale Elektrofahrzeuge.
- Deutliche Absenkung bzw. vollständigen Verzicht auf Mindestgrößen einzelner V2G-Anlagen innerhalb von Aggregationen.
- Einführung zusätzlicher Netzentgeltanreize für netzdienliches V1G- und V2G-Laden über SNAP und WiNAP hinaus.
- Befreiung des nach einer netzdienlichen Rückspeisung erforderlichen Wiederaufladens von Netzentgelten im Ausmaß der zuvor eingespeisten Energiemenge.
- Schaffung eines eigenen Regelungsabschnitts für die Aggregation verteilter Flexibilitäten, um Elektrofahrzeuge regulatorisch nicht gegenüber stationären Großspeichern zu benachteiligen.
Mit diesen Anpassungen könnte Österreich die Flexibilität hunderttausender Elektrofahrzeuge nutzen, den Netzausbau kosteneffizient unterstützen und sich vom europäischen Nachzügler zu einem Vorreiter für hochskalierte Vehicle-to-Grid-Anwendungen entwickeln.
Stellungnahme des EMC zum Begutachtungsentwurf der SNE-G-V.docx