NEU – Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher

Investzuschuss für die PV-Anlage

Gefördert werden PV-Anlagen bis zu einer Größe von 500 kWp, die ausschließlich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche (nur bebaute oder befestige Flächen; ausgenommen Grünflächen) errichtet werden.

Förderhöhe: 200 bzw. 250 Euro pro kWp (abhängig von Anlagengröße) bzw. 30 % der unmittelbaren Investitionskosten (nicht alle Kosten sind förderfähig; siehe Richtlinie § 11) bzw. 45 – 65 % der förderbaren Kosten (abh. von Unternehmensgröße).

 


Investzuschuss für den Stromspeicher

Die förderbare Größe des Stromspeichers ist dabei abhängig von der Größe der PV-Anlage, wobei der Stromspeicher eine Mindestgröße von 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh pro kWp PV-Leistung erreichen muss/darf.

Förderhöhe: 500 Euro pro kWh Speicherkapazität, bzw. 45 – 65 % der förderbaren Kosten (abh. von Unternehmensgröße)

Wichtige Punkte zur Förderung

  • Die Investionsförderung kann nicht für einen bereits tarifgeförderten Anlagenteil beantragt werden.
  • Wenn ein Antrag auf Tarifförderung (möglich ab 9. Jänner 2018) für eine Photovoltaikanlage besteht, ist vor möglicher Einreichung das bestehende Ansuchen in schriftlicher Form zurückzuziehen.
  • Eine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Netz muss gegeben sein.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten (bzw. vor rechtsverbindlicher Verpflichtung zur Bestellung bzw. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht) einzureichen ist.
  •  Als Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages gilt der Eingang des vollständigen Ticket-Antrages. Werden mehrere Ticket-Anträge eingebracht, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) und denselben Projekttyp (PV-Anlage oder Stromspeicher) betreffen, ist nur das letzte Ticket gültig. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden!
  • OeMAG ist berechtigt, Benutzer vom Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem auszuschließen. Daher ist insbesondere die Anwendung von automatisierten Eingabesystemen („robots“) nicht zulässig, insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung abgeschickt werden, geht die OeMAG davon aus, dass diese Tickets nicht manuell, sondern mit sogenannten automationsgestützten Eingabesystemen („robots“) abgegeben wurden.

 

Förderrichtlinien 2018 für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher [PDF, 192KB]

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