KernBeratung Financial Service GmbH

Richtig versichert ist beim Elektroauto wichtiger denn je. So fallen einige Risiken weg, dafür kommen andere dazu. Generell liefern die meisten Versicherungen verbesserte Konditionen für Elektroautos und in Kombination mit dem Weckfall der Motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektroautos entpuppt sich die Versicherung immer wieder als Sparfaktor gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

Die KernBeratung Financial Service GmbH hat als bereits 2012 ihren gesamten Fuhrpark auf Elektroautos umgestellt. Wir können daher neben den Spezialkonditionen bei mehren Versicherungen auch durch die lange Erfahrung bei Elektroautos punkten.

Für EMC Mitglieder gibt es bei Verträgen die über die KernBeratung eingereicht werden aktuell 10% zusätzlichen Rabatt bei der Uniqa und 26% bei der Helvetia Versicherung. Bei dieser Aktion handelt es sich um zusätzliche Konditionen, die zu den maximalen Beraterrabatten dazu kommen.

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Für manche Berufe gibt es zusätzliche Rabatte. Daher kann diese Information zu einer Preisreduktion führen.

Wenn es sich um ein Leasing handelt, dann wird von der Leasingbank die Leasingrestwert (Gap-Klausel) verlang. Diese berücksichtigen wir beim Angebot

Die Bonus/Malus-Stufe beeinflusst die Höhe der Prämie. Wird auf eine Person erstmalig ein PKW zugelassen, beginnt man in der Prämienstufe 9. Für jedes unfallfreie Jahr mit diesem PKW wird die Bonus/Malus-Stufe um 1 Stufe reduziert. Für jeden verursachten Unfall mit diesem PKW erhöht sich die Bonus/Malus Stufe um 3 Stufen.

Nahezu jedes neuere Fahrzeug hat einen sogenannten "Nationalen Code". Diese Zahl wird auch von der "Eurotax" in diversen Fahrzeuglisten verwendet. Versicherungsgesellschaften wiederum verwenden die Eurotaxliste samt nationalen Codes für die Berechnung von Versicherungsangeboten und Polizzierungen.

In der Kaskoversicherung richtet sich die Prämienberechnung immer nach dem (seinerzeitigen) Neu-Preis dem sogenannten Listenpreises des Fahrzeuges bei der erstmaligen Anschaffung ohne Sonderausstattung. Bei den meisten Versicherern gibt es einen maximalen Listenpreis von € 70.000,--. Darüber gibt es nur wenige Versicherer die Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis bis € 100.000,-- versichern.

Damit der Wert der Sonderausstattung im Schadensfall mitversichert ist, muss er immer gesondert angegeben werden. Natürlich beinflusst dieser Wert ebenso die Höhe der Prämie.

In der Voll- u. Teilkaskoversicherung kommt immer ein Selbstbehalt zur Anwendung. Man hat die Wahl ob man diesen Selbstbehalt bei allen Schäden oder nur bei bestimmten Schäden tragen möchte. Beispiel: Genereller Selbstbehalt von 350 Euro - bei jedem Schadensfall wird erst der 350 Euro übersteigende Teil des Schadens vom Versicherer übernommen. Schäden unter 350 Euro müssen zur Gänze selbst getragen werden. Eingeschränkter Selbstbehalt von 350 Euro - Der Selbsthalt kommt nur bei einem selbstverschuldeten Unfall (Vollkasko), bei Park- u. Vandalismus-Schäden und bei Glasbruch (Voll- u. Teilkasko) zu Anwendung. Bei allen anderen Schäden wird der volle Schadensbetrag vom Versicherer erstattet. Empfehlung: Prüfen Sie im konkreten Fall, ob es sich bei Ihrem zu versicherten Fahrzeug auszahlt einen generellen Selbstbehalt in Kauf zu nehmen. Die Höhe der Prämienersparnis hängt vom Versicherungsumfang (Voll- oder Teilkasko) und vom Fahrzeug ab.

Gerne können sie Typenblatt, Zulassungsschein, bestehende Polizze, Mitbewerberangebot übermitteln.

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