Investitionsfreibetrag für eAutos
Bei der Anschaffung von neuen E-Autos kann ab 2023 ein Investitionsfreibetrag (IFB) steuerlich geltend gemacht werden. Der IFB beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist, erhöht sich der IFB um 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.