E-Auto-Förderungen Österreich 2026: Was es noch gibt – und was wegfiel

Stand: 17. August 2026 · wird laufend aktualisiert

Kaufprämie weg, Steuervorteile groß, Länder punktuell: der aktuelle Stand für Private, Firmen und Gemeinden

Die große Kaufprämie ist Geschichte, die Wallbox-Pauschale des Bundes seit März 2026 ausgeschöpft – und trotzdem lohnt sich der Blick auf die Details: In einzelnen Bundesländern gibt es weiterhin Zuschüsse, für Firmen sind die steuerlichen Vorteile 2026 sogar besonders groß, und die THG-Prämie bekommt jeder E-Auto-Fahrer. Diese Seite hält alle Förderungen und finanziellen Anreize für Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden aktuell – ehrlich, inklusive dessen, was es nicht mehr gibt.

  • 0 €Bundes-Kaufprämie für E-Autos – seit Februar 2025 ausgeschöpft, kein Nachfolger
  • bis 2.000 €Landeszuschuss zum E-Auto – nur noch im Burgenland (10 %, bis 31.12.2026)
  • 122 €THG-Prämie pro Jahr für jedes E-Auto – vom EMC als Fixbetrag
  • 0 %Sachbezug E-Dienstwagen 2026 – ab 2027 steigt er auf 0,375 %

Kurz gesagt – die Lage im August 2026

  • Bund: Alle E-Mobilitäts-Förderungen (E-Auto, Wallbox, E-Zweirad, Transportrad, betriebliche Ladepunkte) sind ausgeschöpft oder beendet. Eine Wiederauffüllung ist angekündigt – ohne Datum.
  • Länder: Burgenland fördert E-Auto (bis 2.000 €) und Wallbox (300 €), die Steiermark die Wallbox (300 €). Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Tirol unterstützen Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Wien, Salzburg, Kärnten und Niederösterreich haben für Private nichts.
  • Steuer: Keine NoVA, für Firmen voller Vorsteuerabzug, 22 % Investitionsfreibetrag (bis 31.12.2026), Sachbezug 0 % im Jahr 2026, steuerfreier Ladestrom-Ersatz.
  • THG-Prämie: 122 € pro Jahr und Fahrzeug – für alle, unabhängig vom Bundesland.
  • Neue Belastungen: Motorbezogene Versicherungssteuer seit April 2025, Sachbezug ab 2027, kaum noch Gratisparken.

Bundesförderungen: Stand August 2026 ist alles geschlossen

Der Bund hat sein E-Mobilitätsprogramm 2025 (eRide) mit 31. März 2026 beendet, die meisten Töpfe waren schon vorher leer. Das Klimafonds-Jahresprogramm 2026 enthält keine E-Mobilitätsoffensive mehr. Wir listen die Programme trotzdem – damit Sie wissen, was es gab, und was bei einer Wiederauffüllung realistisch zu erwarten ist.

Programm Förderhöhe (zuletzt) Status
E-Mobilitätsbonus für Private (E-Pkw)Private 5.000 € (3.000 € Bund + 2.000 € Importeur) BeendetBundesanteil seit 7. Februar 2025 ausgeschöpft, kein Nachfolger Programmseite
Wallbox / intelligentes Ladekabel (eRide 2025)Private 400 € Ein-/Zweifamilienhaus · 800 € Einzelanlage Mehrparteienhaus · 1.500 € Gemeinschaftsanlage BeendetBudget Mitte März 2026 ausgeschöpft, Programm formal am 31. März 2026 beendet Programmseite
E-Mopeds & E-Motorräder (eRide 2025)Private, Betriebe, Gemeinden 950 € (L1e) · 1.700 € (bis 11 kW) · 2.300 € (über 11 kW), Bund + Importeur BeendetBudget ausgeschöpft, Programmende 31. März 2026 Programmseite
(E-)Transporträder & Falträder (klimaaktiv mobil)Private 900 € Transportrad · 500 € Faltrad BeendetAktionsprogramm am 28. Jänner 2026 vorzeitig geschlossen Programmseite
Ladeinfrastruktur für Betriebe, Gemeinden & Vereine (eRide 2025)Betriebe, Gemeinden, Vereine 400 € bis 12.000 € nicht öffentlich · 900 € bis 22.500 € öffentlich zugänglich, je nach Leistung BeendetBudget Mitte März 2026 ausgeschöpft; nur bereits Registrierte reichen noch ein Programmseite
ENIN (E-Lkw, E-Transporter) & EBIN (E-Busse)Betriebe, Verkehrsunternehmen bis 60 % der Mehrkosten plus Ladeinfrastruktur BeendetLetzte Ausschreibungen 2025 geschlossen, kein Call offen (Stand August 2026) Programmseite
eCharge: Schnellladen in unterversorgten RegionenBetriebe 30 Mio. € angekündigt, 60 % der Investitionskosten AngekündigtVom Ministerium für 2026 angekündigt, Ausschreibung bis heute nicht geöffnet Programmseite
Wiederauffüllung Wallbox / Zweiräder / betriebliche LadepunktePrivate, Betriebe Konditionen offen AngekündigtMinisterium im April 2026: „Vorbereitungen laufen“, kein Datum, keine Konditionen Programmseite

Wiederauffüllung angekündigt – wir melden uns, sobald es losgeht

Das Mobilitätsministerium hat im April 2026 erklärt, dass die Töpfe für Wallboxen, E-Zweiräder und betriebliche Ladepunkte wieder gefüllt werden sollen; für 2027/28 sind rund 330 Mio. € für E-Mobilität in Aussicht gestellt – mit Schwerpunkt Ladeinfrastruktur, nicht Kaufprämie. Wenn eine Registrierung wieder möglich ist, zählt Schnelligkeit: Die letzten Runden waren binnen Wochen ausgeschöpft. Tragen Sie sich unten in unser Förder-Update ein, dann erfahren Sie es sofort.

Förder-Update: Wir schreiben, sobald der Bund wieder öffnet

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Förderungen der Bundesländer 2026 im Überblick

Die Länder springen nur punktuell ein. Ein Zuschuss zum E-Auto selbst existiert 2026 einzig im Burgenland; die meisten anderen Programme zielen auf Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, Gemeindefahrzeuge und Lastenräder. Angaben laut aktuellen Landesrichtlinien, Auszahlung immer nach Maßgabe des Budgets.

Bundesland Privatpersonen Mehrparteienhaus / Ladeinfrastruktur Gemeinden, Betriebe, Städte Antrag / Frist
BurgenlandFörderung aktiv E-Pkw 10 %, max. 2.000 € (Neuwagen unter 50.000 €) · Wallbox 30 %, max. 300 € · E-Moped/E-Motorrad 500 € · Leichtfahrzeug L7e 1.000 € · E-Transportrad 300 €. Nur Private mit Hauptwohnsitz im Burgenland, Antrag bis 6 Monate nach Rechnung. Nicht in der Landesrichtlinie. Eisenstadt fördert E-Lastenräder und Ladestationen (Beträge laut Stadt). Land BurgenlandRichtlinie 2026, bis 31. Dezember 2026 bzw. Budget (1,75 Mio. €)
SteiermarkNischen-Förderung Wallbox ab 11 kW: 30 %, max. 300 € (Hauptwohnsitz Steiermark, eigenes E-Auto). Kein Zuschuss zum E-Auto selbst. Lastmanagement in Wohnhäusern mit mehr als 4 Wohnungen: 5.000 € Basis plus 2.500 € je weitere 50 Ladepunkte, max. 30 %. Ökofonds-Call für öffentliche Ladeplätze am 30. September 2025 geschlossen. Graz: E-Lastenrad 1.000 € und Taxi-BEV 3.000 € – Budget 2026 ausgeschöpft. Land SteiermarkRichtlinie 2026, Antrag binnen 6 Monaten nach Rechnung
OberösterreichNischen-Förderung Keine Landesförderung für E-Auto oder Wallbox im Einfamilienhaus. Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnbau (Bestand, mehr als 3 Wohnungen): 50 % der Nettokosten, max. 5.000 €. Antrag vor Baubeginn! „OÖ lädt auf“ ist seit 30. März 2025 beendet. Linz: E-Lastenrad 1.000 €, Dienstfahrrad 500 € (Private und Betriebe). Land OÖWohnbau-Programm bis 31. Dezember 2026
VorarlbergNischen-Förderung Keine Landesförderung; vkw/vlotte zahlt 100 € Wallbox-Bonus (alle Vorarlberger, OCPP-Pflicht). Leitungsinfrastruktur in bestehenden Mehrwohnungshäusern (Baueingabe bis 2021): 300 € je Stellplatz, 500 € je Carsharing-/öffentlichem Ladeplatz, max. 50 % und 10.000 € pro Haus. Bregenz: E-Transportrad 50 %, max. 600 €. Programm für E-Nutzfahrzeuge im öffentlichen Interesse ist ausgelaufen. Land VorarlbergRichtlinie Energieautonomie+ 2026, bis 31. Dezember 2026
TirolNischen-Förderung Keine Landesförderung; TIWAG-Kunden erhalten 300 € Wallbox-Gutschrift. Wohnhaussanierung: vorbereitende E-Mobilitäts-Infrastruktur (Leitungen, Verteiler) mit 25 % Einmalzuschuss – die Wallbox selbst nicht. Mobilitätsprogramm bis 2030 für Gemeinden, Vereine, Schulen: E-Carsharing-Fahrzeug 5.000 €, zugehörige Ladestelle 80 % (max. 4.000 €), Transporträder 25–50 % (max. 1.000–2.000 €). Antrag vor Umsetzung. Land Tirolläuft
NiederösterreichNischen-Förderung Keine Landesförderung – die NÖ eKFZ-Förderung endete 2020. Wallbox: nur Bund (derzeit geschlossen). Kommunales E-Fahrzeug (Ersatz eines Verbrenners): 30 %, max. 5.000 € je Fahrzeug, Einreichung nach Umsetzung bis 30. September. Land NÖläuft (Bedarfszuweisung)
WienKeine Landesförderung Keine Landesförderung für E-Auto, Wallbox oder Lastenrad (Transportrad-Aktion ausgeschöpft). Nur bei geförderter Sanierung mit neu geschaffenen Stellplätzen: 500 € je Ladestation (wohnfonds_wien). E-Taxi-Förderung aufgebraucht. Betriebe: keine E-Mobilitätsschiene der Wirtschaftsagentur. Stadt Wien
SalzburgKeine Landesförderung Keine Landesförderung; Energie- und Sanierungsförderung ohne E-Mobilität. Stadt Salzburg: E-Lastenrad 30 %, max. 1.000 €, Radanhänger 250 € (Budget 40.000 €). Einzelne Gemeinden zahlen 50–500 € fürs Lastenrad. Stadt SalzburgStadt-Aktion 2026, solange Budget
KärntenKeine Landesförderung Keine Landesförderung – weder E-Auto noch Wallbox noch Lastenrad. Keine. Klagenfurt hat das Gratisparken für E-Autos mit Ende 2024 abgeschafft. Land Kärnten
Tipp: Fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Gemeinde und Ihrem Stromanbieter nach – etliche Gemeinden zahlen 100 bis 600 € zum Lastenrad, Energieversorger wie TIWAG (300 €), Burgenland Energie (150 €) oder vkw (100 €) haben eigene Wallbox-Boni für Kunden. Und melden Sie sich bei uns, wenn Ihr Bundesland ein neues Programm auflegt – wir tragen es hier ein.

Privatpersonen: Was 2026 tatsächlich noch geht

Ohne Bundesförderung bleiben drei Hebel: der Wohnort, die Steuer – und die THG-Prämie.

Landeszuschuss E-Auto

bis 2.000 €

Nur im Burgenland (10 % vom Kaufpreis, Neuwagen unter 50.000 €, Hauptwohnsitz im Land). In allen anderen Bundesländern gibt es 2026 keinen Zuschuss zum Fahrzeug.

Wallbox zu Hause

300 €

Landesförderung im Burgenland und in der Steiermark (jeweils 30 %, max. 300 €). Dazu Boni einzelner Energieversorger. Die Bundespauschale von 400 € ist derzeit ausgesetzt.

Ladeplatz im Wohnhaus

bis 10.000 €

Wohnen Sie im Mehrparteienhaus, fördern OÖ (50 %, max. 5.000 €), Steiermark (Lastmanagement ab 5.000 €), Vorarlberg (300 € je Stellplatz) und Tirol (25 % bei Sanierung) die gemeinsame Infrastruktur – Antrag oft vor Baubeginn nötig.

THG-Prämie

122 € / Jahr

Für jedes rein elektrische Auto, jedes Jahr, steuerfrei. Beim EMC als Fixbetrag ohne Kleingedrucktes – so funktioniert es.

Keine NoVA

0 €

Beim Kauf sparen Sie die Normverbrauchsabgabe, die bei einem vergleichbaren Verbrenner schnell 1.000 bis 5.000 € ausmacht – auch beim Gebrauchtimport.

Lastenrad statt Zweitauto

bis 1.000 €

Linz, Salzburg (je max. 1.000 €), Bregenz (600 €) und viele Gemeinden fördern E-Transporträder – die Bundesaktion ist seit Jänner 2026 geschlossen.

Rechenbeispiel: Wer 2026 sein E-Auto günstig lädt, spart am meisten im Betrieb – nicht beim Kauf. Mit der EMC-Ladekarte laden Sie ohne Grundgebühr an bis zu 95 % der österreichischen Ladepunkte; welche Karte zu Ihnen passt, zeigt der Ladekarten-Finder. Und welches Auto sich rechnet, der E-Auto-Vergleich mit österreichischen Listenpreisen.

Firmen & Fuhrpark: 2026 ist steuerlich das beste Jahr für den Umstieg

Direkte Zuschüsse für Firmen-E-Pkw gibt es vom Bund seit 2025 nicht mehr, und die Programme für E-Lkw (ENIN) und betriebliche Ladepunkte sind geschlossen. Der eigentliche Anreiz liegt bei den Steuern – und einige dieser Vorteile sind befristet: Der erhöhte Investitionsfreibetrag endet am 31. Dezember 2026, der Null-Sachbezug ebenfalls.

Sachbezug E-Dienstwagen

0 % bis Ende 2026

Private Nutzung eines E-Firmenwagens bleibt 2026 komplett steuer- und SV-frei. Ab 1. Jänner 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (max. 180 €/Monat), ab 2028: 0,625 % (max. 300 €/Monat) – auch für bereits laufende Fahrzeuge (Budgetbegleitgesetz 2027/28, BGBl. I 62/2026).

Investitionsfreibetrag

22 % bis 31.12.2026

Für E-Pkw gilt der Öko-IFB. Befristet erhöht: 22 % für Anschaffungen vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026, danach wieder 15 %. Bemessungsgrundlage beim Pkw gedeckelt bei 40.000 € brutto – bis zu rund 7.300 € Freibetrag je Auto.

Vorsteuerabzug

voll bis 40.000 €

Bis 40.000 € brutto voller Vorsteuerabzug, zwischen 40.000 und 80.000 € anteilig (Eigenverbrauchsbesteuerung), darüber kein Abzug. Verbrenner-Pkw haben keinen. Nur reine E-Autos, keine Hybride.

Firmen-E-Auto zu Hause laden

32,806 ct/kWh

Der Arbeitgeber ersetzt den Ladestrom 2026 mit bis zu 32,806 Cent je kWh steuerfrei – Voraussetzung ist die kWh-genaue Zuordnung zum Firmenwagen. Die 30-€-Monatspauschale ist mit Ende 2025 ausgelaufen. Zuschuss zur Heim-Wallbox bis 2.000 € steuerfrei.

Degressive Abschreibung

bis 30 %

E-Pkw dürfen – anders als Verbrenner – degressiv mit bis zu 30 % vom Restbuchwert abgeschrieben werden. Angemessenheitsgrenze 40.000 € gilt für alle Pkw gleich; die versprochene Anhebung auf 55.000 € ist noch nicht beschlossen.

Dienstrad & E-Bike

0 € Sachbezug

Firmen-(E-)Fahrräder sind auch bei Privatnutzung sachbezugsfrei, Bezugsumwandlung ist zulässig und mindert die SV-Grundlage. Der Arbeitgeber hat den vollen Vorsteuerabzug.

Für die Lohnverrechnung: Alle Details zum steuerfreien Laden daheim – Sätze, Nachweispflichten, Wallbox-Zuschuss – im Beitrag Firmen-E-Auto zu Hause laden: So bleibt der Kostenersatz 2026 steuerfrei. Für Flotten ab drei Fahrzeugen: EMC-Flottenmitgliedschaft mit Ladekarten für alle Fahrzeuge.

Gemeinden, Vereine & öffentliche Einrichtungen

Für die öffentliche Hand sind die Bundestöpfe (Ladeinfrastruktur, E-Busse über EBIN, E-Zweiräder) derzeit ebenfalls geschlossen. Aktiv sind einzelne Länderprogramme:

Niederösterreich

30 %, max. 5.000 €

Kommunales E-Fahrzeug als Ersatz für einen Verbrenner (Bedarfszuweisung). Einreichung nach Umsetzung bis 30. September des Jahres, mit Rechnung, Zulassung und Abmeldung des Altfahrzeugs.

Tirol

5.000 € je E-Carsharing-Auto

Mobilitätsprogramm bis 2030 für Gemeinden, Vereine und Schulen: E-Carsharing-Fahrzeuge, zugehörige Ladestellen (80 %, max. 4.000 €), Transporträder (bis 2.000 €), Radabstellanlagen. Antrag vor Umsetzung.

Steiermark

Ökofonds-Calls

Der Call „Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Parkflächen“ (30–35 %) endete am 30. September 2025. Der Ökofonds schreibt unregelmäßig neu aus – wir beobachten das für Sie.

Bund: EBIN & KEM/KLAR

derzeit kein Call

Für emissionsfreie Busse (EBIN, zuletzt 60 % der Mehrkosten) ist kein Call offen; die Klima- und Energie-Modellregionen laufen 2026 weiter, aber ohne eigene Ladeinfrastruktur-Schiene.

Ladepunkte für Ihre Gemeinde: Wer betreibt was, welche Netze es gibt und wie Roaming funktioniert – in unserer Übersicht Ladenetze Österreich. Für Fragen zu Ausschreibungen und Betreibermodellen steht der EMC Gemeinden als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung: Kontakt aufnehmen.

Steuern & Abgaben für alle E-Auto-Fahrer

Neben den Vorteilen ehrlich auch das, was seit 2025 dazugekommen ist.

Keine NoVA

0 €

Für E-Autos mit 0 g CO₂/km fällt weiterhin keine Normverbrauchsabgabe an – bei Neuwagen wie beim importierten Gebrauchten. Unbefristet.

Motorbezogene Versicherungssteuer

ab 5,50 €/Monat

Neu seit 1. April 2025 – auch für Bestandsfahrzeuge. Berechnet aus Dauerleistung (über 45 kW) und Eigengewicht (über 900 kg): Minimum 66 €/Jahr, ein E-Auto mit 100 kW Dauerleistung und 2.000 kg zahlt rund 495 €/Jahr.

Kilometergeld

0,50 €/km

Seit 2025 antriebsunabhängig – für das E-Auto gilt derselbe Satz wie für den Verbrenner. Pendlerpauschale unverändert, Pendlereuro seit 2026 auf 6 € je Kilometer verdreifacht.

Vignette & Parken

keine Extras

Die Vignette kostet für E-Autos gleich viel (106,80 € Jahresvignette 2026). Gratisparken für E-Autos gibt es in Wien, Graz, Linz und Klagenfurt nicht mehr – nur einzelne Kleinstädte gewähren es noch.

Die eine Förderung, die 2026 jeder bekommt: die THG-Prämie

Mineralölkonzerne müssen ihre CO₂-Emissionen ausgleichen – und kaufen dafür die Einsparung Ihres E-Autos. Der EMC wickelt das für Sie ab, als gemeinnütziger Verein ohne Kleingedrucktes.

  • 122 € Fixprämie pro Jahr und Fahrzeug – eine der höchsten in Österreich
  • Nur Zulassungsschein hochladen, Auszahlung binnen 14 Tagen nach Prüfung
  • Für alle rein elektrischen Pkw – auch Firmenwagen und Leasingfahrzeuge (Zulassungsbesitzer)
  • Für Private steuerfrei, jedes Kalenderjahr aufs Neue

THG-Prämie beantragen

Häufige Fragen zu E-Auto-Förderungen in Österreich

Gibt es 2026 noch eine E-Auto-Förderung in Österreich?

Vom Bund nicht mehr: Der E-Mobilitätsbonus von 5.000 Euro ist seit Februar 2025 ausgeschöpft und wurde nicht verlängert, das Nachfolgeprogramm 2025 enthielt keine Pkw-Prämie. Als einziges Bundesland zahlt das Burgenland 2026 einen Landeszuschuss von 10 Prozent, maximal 2.000 Euro, für Neuwagen unter 50.000 Euro. Für alle anderen bleiben die steuerlichen Vorteile – keine NoVA, für Firmen Vorsteuerabzug, Investitionsfreibetrag und Sachbezugsbefreiung – sowie die jährliche THG-Prämie.

Bekomme ich 2026 noch die 400 Euro Wallbox-Förderung?

Vom Bund derzeit nicht. Die Pauschalen von 400, 800 und 1.500 Euro aus dem Programm eRide 2025 waren Mitte März 2026 ausgeschöpft, das Programm endete formal am 31. März 2026. Das Ministerium hat eine Wiederauffüllung angekündigt, aber weder Datum noch Konditionen genannt. Landeszuschüsse für die Wallbox gibt es 2026 im Burgenland und in der Steiermark (je 30 Prozent, maximal 300 Euro); manche Energieversorger zahlen eigene Boni.

Kommt 2027 eine neue Kaufprämie für Elektroautos?

Nach heutigem Stand nein. Das Doppelbudget 2027/28 wurde im Juli 2026 ohne Kaufprämie beschlossen, das Ministerium setzt die eMove-Austria-Mittel für Schnellladeinfrastruktur, E-Busse und E-Lkw ein. Sobald sich das ändert, informieren wir im Newsletter.

Welche steuerlichen Vorteile hat ein E-Auto als Firmenwagen?

Voller Vorsteuerabzug bis 40.000 Euro Anschaffungskosten (anteilig bis 80.000 Euro), der erhöhte Investitionsfreibetrag von 22 Prozent für Anschaffungen bis 31. Dezember 2026, degressive Abschreibung und für 2026 noch 0 Prozent Sachbezug bei privater Nutzung. Ab 2027 fallen 0,375 Prozent (maximal 180 Euro im Monat) an, ab 2028 0,625 Prozent – deutlich weniger als die 1,5 bis 2 Prozent beim Verbrenner.

Müssen E-Autos motorbezogene Versicherungssteuer zahlen?

Ja, seit 1. April 2025 – auch Fahrzeuge, die schon davor zugelassen waren. Bemessungsgrundlage sind die Dauerleistung über 45 kW und das Eigengewicht über 900 kg. Das Minimum liegt bei 5,50 Euro im Monat, ein typisches Mittelklasse-E-Auto zahlt zwischen 300 und 500 Euro im Jahr. Die Steuer wird mit der Haftpflichtprämie eingehoben.

Wie viel bringt die THG-Prämie 2026?

Wer ein rein elektrisches Auto besitzt, kann die eingesparten CO₂-Emissionen einmal pro Kalenderjahr vermarkten. Der EMC zahlt seinen Mitgliedern und allen E-Auto-Fahrern eine Fixprämie von 122 Euro, Auszahlung binnen 14 Tagen nach Datenprüfung. Für Private ist die Prämie steuerfrei.

Wie lade ich mein Firmen-E-Auto zu Hause steuerfrei?

Der Arbeitgeber darf den Ladestrom mit dem amtlichen Satz von 32,806 Cent je kWh (2026) steuerfrei ersetzen, wenn die geladene Menge dem Firmenwagen eindeutig zugeordnet wird – per Wallbox-Zähler, RFID, App oder Fahrzeugdaten. Die frühere 30-Euro-Monatspauschale ohne Zuordnung ist mit Ende 2025 ausgelaufen. Beteiligt sich die Firma an der Heim-Wallbox, sind bis 2.000 Euro steuerfrei.

Welche Förderungen gibt es für Gemeinden und Vereine?

Niederösterreich fördert kommunale E-Fahrzeuge mit 30 Prozent bis 5.000 Euro, Tirol über sein Mobilitätsprogramm E-Carsharing-Fahrzeuge (5.000 Euro), Ladestellen und Transporträder. Die Bundesprogramme für Ladeinfrastruktur und E-Busse (EBIN) sind derzeit geschlossen; für öffentliche Ladeinfrastruktur lohnt sich der Blick auf den steirischen Ökofonds, der Calls unregelmäßig neu ausschreibt.

Förderfragen? Wir kennen die Antwort – oder finden sie.

Der EMC ist die unabhängige Interessenvertretung der E-Mobilisten in Österreich. Mitglieder profitieren von Ladekarte ohne Grundgebühr, Versicherungsrabatten, THG-Prämie und persönlicher Beratung – auch bei Förderungen und Steuerfragen.

EMC-Mitglied werden

Stand der Angaben: 17. August 2026. Alle Beträge laut den jeweils gültigen Förderrichtlinien und Gesetzestexten; ein Rechtsanspruch besteht bei keiner Förderung, ausgezahlt wird nach Maßgabe der Budgets. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Fehlt eine Förderung oder hat sich etwas geändert? Schreiben Sie uns – wir aktualisieren laufend.

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Quellen (18)
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