Erfahrungsbericht: Antrag auf Befreiung der Autobahnmaut für tschechische Autobahnen

Autobahnen und Schnellstraßen in Tschechien unterliegen bis auf sehr wenige Ausnahmen einer Mautpflicht. Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen benötigen daher eine Vignette. Seit 1. Januar 2021 kann man diese aber nur noch in einer digitalen Version kaufen.

Die aktuellen Preise (Stand Jänner 2022) betragen:

  • 10-Tages-Vignette: 310 CZK (ca. 12,70 €)
  • 30-Tages-Vignette: 440 CZK (ca. 18,00 €)
  • Jahresvignette: 1.500 CZK (ca. 61,20 €)

Die elektronische Jahresvignette ist – im Gegensatz zur früheren Klebeversion – nicht an ein Kalenderjahr gebunden. Die Gültigkeit beginnt mit dem Erwerb und beläuft sich dann auf ein Jahr. Das Startdatum ist somit frei wählbar. Der Erwerb einer Vignette wird dringend empfohlen, da Verstöße gegen die Mautpflicht in Tschechien sehr streng geahndet werden. Wurde die digitale Maut nicht bezahlt, drohen Geldbußen bis zu 5.000 CZK (ca. 200 €).

Eine reduzierte Maut (50% der oben angeführten Preise) gilt für Fahrzeuge mit Erdgas- oder Biogasantrieb. Grundsätzlich von der Mautpflicht befreit sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (hierzu gehören Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb sowie Plug-in-Hybride, wenn der CO2-Ausstoß im kombinierten Betrieb unter 50g/km beträgt).

Es genügt allerdings nicht, bei Kontrollen einfach den Zulassungsschein vorzuweisen, denn für eine Befreiung muss man bereits vor Reiseantritt ein Formular ausfüllen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Mehr Informationen dazu hier.

Wir empfehlen, das elektronische Formular auszufüllen und mit zertifizierter elektronischer Signatur, die gemäß der besonderen Rechtsvorschrift der eigenhändigen Unterschrift entspricht (zum Beispiel mittels Handysignatur über die Bürgerkarte) zu versehen und dann per Mail an epodatelna@edalnice.cz zu senden.

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WICHTIG!
Die Anzeige einer Befreiung muss – falls zutreffend – folgende Anlagen beinhalten:

  • Handelt es sich um ein Fahrzeug, das als Treibstoff ausschließlich Strom oder Wasserstoff oder eine Kombination mit einem anderen Treibstoff nutzt (bei einem kombinierten Wert der CO2-Emissionen von höchstens 50g/km) und das nicht in der Tschechischen Republik registriert ist, ist eine Kopie der Kfz-Zulassungsbescheinigung, des Fahrzeugbriefs oder einer Konformitätsbescheinigung vorzulegen, die die Erfüllung des Grunds für die Befreiung nachweist.
  • eine vom Fahrzeughalter erteilte Vollmacht mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift, wenn sich die Person des Fahrzeughalters von der des Anzeigenden unterscheidet.

 

Beinhaltet die Anzeige der Befreiung nicht alle ausgefüllten Pflichtfelder oder die genannten Anlagen, wird diese so betrachtet, als wäre sie nicht getätigt worden.

Die Erledigung erfolgte bei unseren Tests innerhalb von 24 Stunden bzw. einem Arbeitstag ohne Probleme und wir hatten die Bestätigung der Befreiung per Mail retour in unserem Posteingang.

Gerne helfen wir EMC Mitgliedern, falls jemand nicht die Möglichkeit hat, das PDF digital zu signieren. Gegen Voranmeldung kann man dies bei uns im Büro (Im Grenzwinkel 1, 4060 Leonding) unkompliziert und persönlich durchführen lassen.

 

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