E-Mobilitätsoffensive – Förderungen werden 2021 fortgesetzt!

Die Förderungen für den Ankauf von E-Autos werden auch im kommenden Jahr fortgesetzt. So gibt es für Private auch 2021 5.000 Euro beim Kauf eines E-PKW.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt dafür 2021 insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll der eingeschlagene Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems erfolgreich weitergeführt werden.

„Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Ich freue mich, dass wir auch im nächsten Jahr den Umstieg auf die E-Mobilität fördern. Denn eines haben wir in den letzten Monaten gesehen: Die Förderung wird sehr gut angenommen und sie wirkt. Diesen erfolgreichen Weg werden wir jetzt fortsetzen“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur verlängerten Förderungsoffensive.

Förderung für Ankauf von Elektrofahrzeugen und Zweirädern

Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können sich so auch im Jahr 2021 den Ankauf von Elektrofahrzeugen und Zweirädern fördern lassen. Die Fördersummen werden vom BMK gemeinsam mit den Automobilimporteuren bereitgestellt. Private können so bei einer Anschaffung eines E-PKW bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug erhalten, bei E-Zweirädern bis zu 1.200 Euro pro Fahrzeug. Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind es pro E-PKW bis zu 4.000 Euro, bei E-Fahrrädern ebenfalls bis zu 1.200 Euro. Neben der Ankaufsförderung für E-Autos und E-Fahrräder wird auch die Förderung von Nutzfahrzeugen und E-Motorrädern verlängert.

Verbesserungen bei „Right-to-Plug“

Neben den Fahrzeugen, werden auch Ladestation-Lösungen weiter gefördert. Dabei besteht erstmals die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur losgelöst vom Fahrzeugkauf zur Förderung einzureichen. Das ist im Hinblick der Umsetzung des Right-to-Plugs eine wichtige Verbesserung und bringt neben der angekündigten Erleichterung im Wohnrecht weitere Verbesserungen für die Ladeinfrastruktur in Österreich mit sich.

„Der Trend in Europa geht eindeutig Richtung E-Auto. Das unterstützen wir im Klimaschutzministerium. Auch mit einer verbesserten Förderung für Ladestationen, mit gesetzlichen Maßnahmen und mit einem guten Ladestellenregister.“

Förderhöhen für sogenannte Wallboxen oder ein intelligentes 3-phasiges Ladekabel für Ein- oder Zweifamilienhäuser können bis zu 600 Euro betragen. Für Intelligente OCPP-fähige Ladestation in Mehrparteienhäuser sind es zwischen maximal 900 Euro (Einzelanlage) und 1.800 Euro (Gemeinschaftsanlage). Die genauen Förderangebote und weitere Details sind ab dem 1. Jänner 2021 auf der Website der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter umweltfoerderung.at abrufbar.

E-Mobilität gewinnt an Akzeptanz

Die Elektromobilitätsförderungen der vergangenen Jahre und insbesondere die vom Klimaschutzministerium im Sommer erhöhten Fördersummen haben in Österreich für einen Boom bei E-Autos und anderen elektrisch betriebenen Fahrzeugen geführt. Im September wurde mit circa 9 Prozent der höchste Anteil an E-Autos bei den Neuzulassungen in Österreich verzeichnet. Zudem gab es seit der Erhöhung mehr als 11.000 Anträge. Das ist im Vergleich zu den Vormonaten eine deutliche Steigerung um mehr als das Dreifache.

Die Förderungen für das Jahr 2021 sehen am Beispiel der PKW wie folgt aus:
  • E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) 2.000 Euro Automobilimporteure + 3.000 Euro BMK insgesamt 5.000 Euro pro Fahrzeug
  • Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) 1.250 Euro Automobilimporteure + 1.250 Euro BMK insgesamt 2.500 Euro pro Fahrzeug Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
  • E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG 2.000 Euro Automobilimporteure + 2.000 Euro BMK insgesamt 4.000 Euro pro Fahrzeug
  • Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) 1.000 Euro Automobilimporteure + 1.000 Euro BMK insgesamt 2.000 Euro pro Fahrzeug

Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

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