Kostenfalle private Parkraumbewirtschaftung

Längeres Laden auf Privatgrundstücken (z.B. Supermarkt) kann teuer werden, wenn man die maximale Parkdauer überschreitet.

Parken im öffentlichen Raum kostet

Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist seither in jedem Wiener Gemeindebezirk auf öffentlichen Flächen kostenpflichtig und auf max. 2 Stunden begrenzt. Auch in vielen anderen Städten in Österreich ist das Parken auf öffentlichen Flächen kostenpflichtig.

Das führte dazu, dass Autofahrer ihr Fahrzeug vermehrt auf privaten Parkflächen wie z.B. Supermarkt Parkplätzen abstellten. Die Betreiber dieser privaten Parkflächen waren darüber verständlicherweise nicht erfreut. Um diesen Missbrauch der Kundenparkplätze zu unterbinden, verwenden mittlerweile viele Parkplatzbetreiber eine automatische Kennzeichenerkennung und Strafzahlungen bei zu langer Parkdauer.

Kostenfalle AC Ladepunkt

Problematisch kann diese private Parkraumbewirtschaftung allerdings für E-Autofahrer werden, die an diesen halböffentlichen AC-Ladepunkten aufladen. Die Annahme, dass das Parken erlaubt ist, während man kostenpflichtig auflädt, kann sich als teurer Irrtum herausstellen.

Supermärkte, Fachmarktzentren und Gewerbeparks möchten ihre Parkflächen ihren Kunden zu Verfügung stellen. Auch die Ladeinfrastruktur soll primär Kunden anziehen. Das Geschäft mit dem Ladestrom steht nicht im Fokus. Auch für aktive Ladevorgänge gilt die Beschränkung der Parkdauer – eine Überschreitung kann teuer werden.

Maximale Parkdauer – woher weiß ich die?

Auf Parkplätzen mit privater Parkraumbewirtschaftung ist die begrenzte Parkdauer auf entsprechenden Schildern zu erkennen (siehe Beispiele in den Fotos). Allerdings gibt es gelegentlich auch Widersprüche zwischen diesen Aushängen und den AGBs der Firmen, die die Parkraumbewirtschaftung und Abstrafung übernommen haben: manchmal kann die maximale Parkdauer gegen Gebühr verlängert werden.

Manche Ladesäulen lassen sich nur über spezielle Apps freischalten (wie z.B. Lidl). Auch die AGBs dieser Apps sollte man unbedingt lesen und nicht nur einfach wegklicken.

Späte, teure Abmahnung

Der Erfahrungsbericht eines EMC-Mitglieds: „Ich habe bei einem Wiener Supermarkt heuer 16 Mal mit DC aber auch 3 Mal mit AC geladen. Dabei haben die AC-Ladevorgängen jeweils länger als 1 Stunde gedauert. Ich ging in gutem Glauben davon aus, dass mich die begrenzte Parkdauer nicht betrifft, weil ich ja kostenpflichtig an einer (halb)öffentlichen Ladesäule geladen habe.
Erst 2 Monate später stellte mir der zuständige Parkraumbewirtschafter dann gleich 3 saftige Strafen mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zu. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde mir bewusst, dass die maximale Parkdauer auch für aktive Ladevorgänge gilt.“

AGBs auf privaten Parkplätzen bitte lesen und max. Parkdauer beachten!

Die Recherche lieferte folgende Beispiele für private Parkraumbewirtschaftung aus seiner näheren Umgebung:

  • LIDL: Parkdauer max. 1 h, der Parkraum Bewirtschafter Park&Control ermöglicht aber per QR-Code und Bezahlung längere Standzeiten. Widersprüchliche AGBs! Video überwacht, Strafe 75€, betroffene Ladepunkte: LIDL AC+DC.
  • Hornbach: Parkdauer max. 2 h, Video überwacht, Strafe 80€, betroffene Ladepunkte: Pfalzwerke AC+DC
  • StopShop: Parkdauer max. 3 h, aktuell noch keine Video-Überwachung, betroffene Ladepunkte: Smatrics (Amic) DC
  • Gewerbepark Stadlau: Parkdauer max. 3 h, betroffene Ladepunkte: Smatrics DC, Tesla DC (Supercharger), da emobil DC (HPC) + AC
  • Fachmarktcenter: Parkdauer max. 1,5 h, Parkraum Bewirtschafter Park&Control, Video überwacht, Strafe nicht angeschrieben, betroffene Ladepunkte: Smatrics AC
  • Billa: Parkdauer max. 1 h, Strafen nicht angeschrieben, keine Videoüberwachung, betroffene Ladepunkte: Shell Recharge DC (HPC)

Schlussfolgerung: die Überschreitung der maximalen Parkdauer kann teuer werden. Das kostenlose Aufladen eines E-Fahrzeugs hilft in dem Zusammenhang nicht. Bitte schaut genau auf die Aushänge auf den Parkplätzen!

Übrigens gibt es bei einigen bewirtschafteten Parkplätzen auch Ausnahmen von der maximalen Parkdauer, wenn man aktiv lädt. Das ist dann auch so angeschrieben. Wenn man dann irrtümlich eine Strafe bekommt, reicht der Einspruch mit Nachweis des aktiven Ladevorgangs. Die Tesla Supercharger in Asten sind so ein Beispiel.

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