Ladestelle im Eigentumswohnhaus

Eine Praxiserfahrung von Franz Fiala: Elektrofahrzeuge sind ideal für die Stadt und für den Nahverkehr, insbesondere dann, wenn man die Möglichkeit hat, das Fahrzeug zu Hause oder im Betrieb zu laden. Dem steht aber entgegen, dass die Wohnform eines innerstädtischen Mehrfamilienhauses den Einbau von Lademöglichkeiten erschwert, weil entweder der Hauseigentümer (bei Miet- oder Genossenschaftswohnungen) oder die Miteigentümer (bei Eigentumswohnungen) Einwände haben.

Mit der Novelle 2022 zum WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wird der Einbau von Ladestellen durch einen einzelnen Eigentümer bedeutend erleichtert. Eine Ladestelle ist eine von mehreren „privilegierten“ Änderungen, für die ein Wohnungseigentümer nicht mehr auf die ausdrückliche Zustimmung seitens der Miteigentümer angewiesen ist und man die Errichtung der Ladestelle einfach mit einer schriftlichen Ankündigung bekannt geben kann.

Wenn ein Miteigentümer dennoch einen Einwand gegen das Projekt hätte, müsste er das während einer zweimonatigen Einspruchsfrist vorbringen. Bei einem Einspruch könnte man das Projekt durch einen Antrag bei Gericht dennoch durchsetzen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Weg frei für eine neue Dimension des elektrischen Fahrens, ohne eine öffentliche Ladesäule benutzen zu müssen. Da mir die Errichtung einer Ladestelle in diesen Tagen gelungen ist, möchte ich hier meine Erfahrungen an „Nachahmungstäter“ weitergeben.

Chronologie des Umstiegs auf Elektromobilität

2018-05-27 Ablehnung eines Antrags zu Errichtung einer Ladestelle
2020-09-24 Bestellung des Elektroautos
2020-10-01 Registrierung der Förderung
2021-01-08 Lieferung des Elektroautos
2021-01-12 Ökostrombestätigung
2021-02-10 Förderantrag (ohne Installation der Wallbox)
2021-04-26 Nachforderung der Bestätigung eines Elektroinstallateurs
2021-05-06 Vorläufige Rechnung des Installateurs, Nachbesserung des Förderantrags
2021-05-06 Bewilligung der Förderung
2021-06-28 Überweisung der Förderung
2022-01-10 Bekanntgabe der Planung der Ladestelle an die Miteigentümer (Link zum Artikel, Infobrief)
2022-04-01 Auftrag an lokales Elektroinstallationsunternehmen nach Einhaltung der Einspruchsfrist
2022-04-25 Installation und Inbetriebnahme der Ladestelle

Der lange Zeitraum für das Gesamtprojekt ergab sich durch das Warten auf die WEG-Novelle. Aber nach 19 Monaten sind wir nunmehr elektrisch sehr komfortabel ausgerüstet, müssen praktisch unterwegs nicht laden, fahren immer mit 80% Ladung weg, bei längeren Fahrten wird kurz vor der Fahrt auf 100% aufgeladen. In diesem Artikel werden nur die Aspekte der Installation der Wallbox betrachtet.

Schuld ist der Pauli!

Am 3.4.2018 lauschte ich einem Vortrag von Paul Belcl, der schon damals über seine ersten Erfahrungen mit Elektroautos im Rahmen eines ClubComputer abends berichtete. Eine Zusammenfassung des Vortragsinhalts kann man hier nachlesen. Da ich den Projekten von Pauli gerne gefolgt bin, weil seine Entscheidungen auf vielen vergleichenden Tests beruhten, fasste ich den Entschluss, unseren betagten Diesel-PKW durch ein abgasfreies Elektroauto zu ersetzen. Aber es sollte noch drei Jahre dauern, bis es endlich so weit war, denn es begann gleich mit einem Einspruch.

Unser Haus ist ein Eigentumswohnhaus und hat 88 Wohneinheiten mit 50 Garagenstellplätzen. Gleich bei der nächsten Hausversammlung stellte ich den Antrag zur Errichtung einer Ladestelle in unserer Garage. Es kam wie so oft: einer hatte etwas dagegen. Und weil meine damalige Vorstellung noch davon geleitet war, dass man eine solche Ladestelle im eigenen Haus unbedingt für ein Elektrofahrzeug braucht, wurde das Projekt „Elektroauto“ auf unbestimmte Zeit verschoben. Pauli war in der Zwischenzeit erfolgreicher, seine Wohnhausanlage ist aber auch kleiner. Er bekam die Zustimmung seiner Miteigentümer und kann seither in seiner Garage laden.

Cortison getriebener Autokauf

Im Sommer 2020 hat mich eine Krebserkrankung ins Spital katapultiert, doch nach einer Operation und einer Chemotherapie verbesserte sich mein Zustand. Einen Monat später, während der dritten Chemotherapie kam eine Psychologin zu mir und erklärte mir beiläufig, dass ich auch Cortison verabreicht bekomme, um die Therapie besser zu vertragen, und dass ich in der Zeit nach den Therapien vorsichtig sein soll, weil man in diesem Zustand wegen des Cortisons unter anderem auch zu unüberlegten Vertragsabschlüssen neigt. Das hätte man mir früher sagen sollen, denn schon in den Tagen nach der ersten Chemotherapie studierte ich Datenblätter von Elektroautos, besuchte die einschlägige YouTube-„Universität“ und vereinbarte für den Tag nach meiner Entlassung, getrieben von einer geheimnisvollen Euphorie, einen Gesprächstermin für den Ankauf eines Elektroautos. Dass auch das Cortison einen Anteil an dieser spontanen Entscheidung gehabt haben wird, weiß ich jetzt, möchte die Kaufentscheidung aber deshalb nicht zurücknehmen, im Gegenteil, die Freude über die neue Fortbewegungstechnologie ist immer noch riesengroß. Geliefert wurde das Fahrzeug Anfang Jänner 2021.

Meine frühere Ansicht, dass man für ein Elektroauto auch einen eigenen Ladeanschluss benötigt, habe ich während meiner „Studien“ revidiert, weil ich über verschiedene Apps und Webseiten, die aktuelle öffentliche Ladeinfrastruktur kennen gelernt habe und mir von Beginn an klar war, wo ich in meiner Wohnumgebung laden würde: einerseits – wenn genügend Zeit ist – an einem der zahlreichen innerstädtischen 11 kW-Lader, in meinem Fall in der Herzgasse und anderseits – wenn man es eilig hat – an einem Hochleistungslader von Smatrics am Verteilerkreis. Diese beiden Ladestellen benutze ich hauptsächlich ohne Probleme.

WEG Novelle 2022

Ganz abgeschrieben habe ich aber die Errichtung einer Ladestelle in der eigenen Garage nicht und verfolgte 2021 die Gesetzeswerdung der WEG-Novelle, die sich auch der Ladeproblematik annimmt. Wichtig bei der Novelle ist die Vereinfachung der Errichtung „privilegierter Maßnahmen“ durch eine „Zustimmungsfiktion“. Diese Maßnahmen sind

  • Errichtung von Ladestellen für E-Autos,
  • Photovoltaikanlagen,
  • barrierefreie Ausgestaltungen,
  • Beschattungen und
  • einbruchssichere Türen

Alle diese Veränderungen werden zu Anmeldeprojekten, für die es keine explizite Zustimmung braucht. Die Miteigentümer haben aber ein Einspruchsrecht. Man meldet den Miteigentümern ein Projekt an und muss danach eine zweimonatige Einspruchsfrist abwarten. Kommt kein expliziter Einspruch, kann man das Projekt umsetzen. Aber auch bei einem Einwand kann das Projekt durch einen Antrag bei Gericht durchgesetzt werden.

In der Begutachtungsphase hatte der EMC (Elektromobilitäts-Club Austria) einige Einwände, darunter wurde auch die Beschränkung auf Langsamladen mit 3,7 kW (einphasig) und 5,5 kW (dreiphasig) bemängelt, doch scheint mir in der Zwischenzeit diese Beschränkung eher sinnvoll zu sein, weil man ohne Modifikationen der bestehenden Infrastruktur auskommt. Ob nun das Vollladen einer 55 kWh-Batterie mit 11 kW fünf Stunden dauert oder mit 5,5 kW zehn Stunden, ist bedeutungslos, weil das Auto ohnehin die meiste Zeit herumsteht.

Ich gehöre zu den allerersten Nutznießern der WEG-Novelle 2022, die am 1. Jänner in Kraft getreten ist. Gleich am 10. Jänner sandte ich meinen Antragsentwurf an die Hausverwaltung, die noch einige inhaltliche Änderungen angebracht hat. Der endgültige Brief am 19.1. schaute so aus:

Den korrigierten Text verteilte/versendete ich im Jänner 2022 an alle Miteigentümer (Adressliste wurde von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt. Auch diese Weitergabe der Adressen ist in der Novelle beschrieben.).

Einwände

Es ist im Gesetz nicht geregelt, in welcher Form ein solcher Einspruch erfolgen soll; es nicht klar, ob im Falle eines Einspruchs der Antragsteller, die Hausverwaltung oder das Gericht verständigt werden soll.

In meinem Fall gab seitens eines Miteigentümers einen Einwand, der mir per Mail zugesandt wurde. Der Miteigentümer war besorgt, wer für den einen Schaden aufkommt, der durch die Ladung des Elektrofahrzeugs entstehen könnte. Dieser Einwand wurde von der Hausverwaltung so beantwortet, dass ein professionell durchgeführter Einbau der Ladevorrichtung diese zu einem Teil des Hauses werden lässt und von der Hausversicherung so wie alle anderen Schäden behandelt werde. Der Einwand wurde zur Zufriedenheit des Miteigentümers beantwortet.

Grünes Licht

Bei der Hausverwaltung ist ansonsten kein Einwand angemeldet worden, doch hat die Hausverwaltung auch zusätzlich bei unserem Bezirksgericht angefragt, ob sich dort jemand gemeldet hätte. Da die Beantwortung solcher Anfragen oft länger dauert, nutzte ich einem Gerichtstermin in einer anderen Angelegenheit und fragte den zuständigen Richter, und der hat für den Einbau grünes Licht gegeben, denn auch bei ihm lag kein Einwand vor. Den Bescheid werde ich wohl in einigen Wochen bekommen. Diese Anfrage bei Gericht wird vielfach nicht nötig sein, doch unser Haus ist ziemlich groß und wegen eines klagefreudigen Miteigentümers ist unsere Hausverwaltung sehr vorsichtig.

Ladestation

Nach einigem Suchen habe ich mich für ein Modell der Linzer Firma KEBA mit dem klingenden Namen „Jubiläumswallbox“ um ca. 670,- Euro entschieden, eine Version mit Ladesteckdose (da hängt nichts herum, Vandalismus wird verhindert,). Die Ladestation wird dreiphasig angeschlossen und hat einen einstellbaren Strombereich von 10A bis 32A. Hier findet man Downloads der Installationsanleitung, der Bedienungsanleitung und auch Firmwareupdates.

Montage

Ende April war es dann so weit, das Montageteam arbeitete ca. 8 Stunden, installierte einen eigenen Schrank für den FI-Schalter, die Sicherung und einen Subzähler sowie etwa 15 Meter Zuleitung und die Ladestation. Nach der Konfiguration der DIP-Schalter in der Wallbox funktionierte das Laden auf Anhieb. Die Ladestation ist vollständig frei von Bedienungselementen. Maximale Ladung im Cockpit wählen (bei mir 80, 89 oder 100%), Kabel anstecken, die Ladung startet sofort.

Einstellung

Die Wallbox kann auf die Stromstärken 10, 13, 16, 20, 25 und 32 A eingestellt werden. In den Erläuterungen zur WEG-Novelle 2022 steht, dass nur eine geringe Ladeleistung als privilegierte Änderung angesehen wird; das sind entweder einphasig 3,7 kW = 1x230Vx16A (Schukosteckdose) oder dreiphasig 5,5kW (3x230Vx8A). Diese Vorgabe ist etwas realitätsfremd, kann man doch die 5,5kW – zumindest an der von mir gewählten Wallbox – gar nicht einstellen. Der Elektriker meinte, dass 10A gar zu langsam wären und stellte schließlich 13 A ein, was eine geringe thermische Belastung des Kabels bewirkt. Eine erste Ladung auf 80% ergab eine Ladegeschwindigkeit von 52 km/h, ein Wert, der sich bei höheren Außentemperaturen noch steigern wird.

Die Ladezeit eines voll entladenen Akkus auf 100% mit 13 A pro Phase beträgt ca. 6,5 Stunden, doch im Alltag kommen wir mit ca. 20% Restladung zu Hause an und laden auf 80% in 4 Stunden.

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