Laden und Parken in der Kurzparkzone in Linz
Am 28. Juni 2018 wurde im Linzer Gemeinderat durch Vbgm. Detlef Wimmer (FPÖ) eine Novellierung der Linzer Parkgebührenverordnung eingebracht, welche auch einstimmig angenommen wurde und ab 1. August 2018 gültig ist.
Vorweg noch ein kleiner Exkurs zur Regelung für das Parken mit grünen Elektroauto-Kennzeichen in Linz: Diese dürfen bis zur erlaubten Höchstparkdauer gratis in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen parken, wenn eine Parkuhr hinter der Windschutzscheibe angebracht wurde. Das heißt, dass nach Ablauf der Parkzeit z.B.: nach 90 Minuten nicht mehr gratis am selben Parkplatz geparkt werden darf. Das Fahrzeug ist zu entfernen oder ein kostenpflichtiges Parkticket zu lösen. Ein Nachstellen der Parkuhr ist nicht zulässig! Die G4S dokumentiert das Parken von Elektroautos mit Fotos und straft, wenn die Parkuhr nachgedreht wurde.
NEU ist nun ab 1. August 2018 , dass die für die Kontrolle der Kurzparkzonen beauftragte Firma (G4S) auch die Gebührenpflicht „IN HALTE- UND PARKVERBOTSBEREICHEN ausgenommen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges“ kontrollieren darf. In Bezug auf Ladesäulen gibt es nun aktuell nur bei einer Ladesäule eine Änderung: es handelt sich hierbei um die Ladesäule bei der Unteren Donaulände 7 (Höhe Brucknerhaus). Diese Ladesäule ist korrekt mit einem Halte- und Parkverbotsschild inklusive Zusatztafel gemäß (§54 m) StVO gekennzeichnet und befindet sich innerhalb der gebührenpflichtigen Kurzparkzone.
Nun ergeben sich hier folgende Optionen und Zuständigkeiten:
- Die Einhaltung der Gebührenpflicht überwacht die G4S
- Die Einhaltung des Halte- und Parkverbots überwacht die Polizei.
Was ist nun erlaubt?
- Ein Elektroauto lädt bei der Ladesäule. In diesem Fall wurde mit dem Magistrat und der G4S vereinbart, dass in diesem Fall auch über die Höchstparkdauer hinaus das Nutzen des Parkplatzes/Ladeplatzes ungestraft bleibt. Allerdings wurden die Organe der G4S genau geschult um unterscheiden zu können, ob auch tatsächlich eine Ladung erfolgt oder ob es sich nur um eine „Alibiladung“ handelt. Solange also die grüne LED an der Ladesäule leuchtet ist das Parken gratis.
Nach Beenden des Ladevorgangs und einer Toleranzzeit von 10 Minuten ist das Fahrzeug von der Ladesäule zu entfernen, da man ansonsten wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr gestraft wird. Nach Ende der Ladung kann dann natürlich auch wieder zusätzlich von der Polizei gestraft werden, wenn diese gerufen wird. - Ein Elektroauto (mit grünem Kennzeichen und Parkscheibe) parkt (ohne zu laden) vor der Ladesäule: G4S straft nicht, weil Parkgebühr – bis zur erlaubten Höchstparkdauer – entrichtet wurde. Polizei straft, wenn diese gerufen wird.
- Ein beliebiges Fahrzeug parkt (ohne zu laden) vor der Ladesäule: G4S straft nun, weil Parkgebühr nicht entrichtet wurde. Polizei straft, wenn diese gerufen wird. In diesem Fall ist es auch durch das österreichische Höchstgericht bestätigt, dann man in diesem Fall von G4S UND Polizei gestraft werden darf!
- Ein beliebiges Fahrzeug (mit entrichteter Parkgebühr) PARKT vor der Ladesäule: G4S straft nicht, weil Parkgebühr – bis zur Höchstparkdauer – entrichtet wurde. Polizei straft, wenn sie gerufen wird.
Anzumerken ist auch, dass bei einer nicht funktionierenden Ladesäule ebenso gestraft wird, weil das Fahrzeug ja eben nicht lädt! In diesem Fall sollte man diesen Bereich zum Parken also tunlichst meiden. Dennoch wäre es angebracht in diesem Fall die Störungsnummer der Linz AG (0732/3400-8088) zu verständigen um die Säule rasch wieder aktiv zu bekommen.
Zum Schluss noch eine kurze Information bezüglich besserer Kennzeichnung des Ladebereichs an der Unteren Donaulände, um so die Anzahl des Falschparkens von Verbrennern oder nichtladenden Elektrofahrzeugen verringern zu können. Wir sind diesbezüglich mit dem Magistrat im Gespräch und sind guter Dinge hier bald eine befriedigende Lösung zu finden.