Ausgewählte Neuigkeiten zum Jahr 2019 für Elektromobilisten
Das Jahr 2019 bringt ein einige Neuigkeiten für Elektromobilisten in Österreich. Wir haben eine Auswahl der wichtigsten Änderungen für euch zusammengestellt.
Der „Lufthunderter“ gilt nicht mehr für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie mit grünen Nummerntafeln. Für diese Fahrzeuge sind IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht anzuwenden.
Krachmacher: Ab 1. Juli 2019 müssen neu typisierte Hybridelektro- und reine Elektrofahrzeuge (inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) ein AVAS (Acoustic Vehicle Alerting Systems) eingebaut haben. Damit sollen diese Fahrzeuge für sehbehinderte Menschen leichter wahrnehmbar sein. Ab 1. Juli 2021 muss ein AVAS in allen Neufahrzeugen (auch bei bereits bestehender Typisierungen) eingebaut sein.
- Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie bei Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen (Sollte das Fahrzeug schon standardmäßig über ein Schallzeichen beim Rückwärtsfahren verfügen, braucht das AVAS kein zusätzliches Signal zu senden).
- Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart muss dieses AVAS aber automatisch die „EIN“ Position einnehmen.
- Das AVAS kann in der Lautstärke auf die Geschwindigkeit reagieren.
- Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das eindeutig auf das Fahrverhalten hinweist und mit dem Geräusch (und der Lautstärke) eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar
Es wird spannend, welche AVAS-Geräusche sich die Hersteller einfallen lassen.
Förderungen: Die Ministerien BMNT und BMVIT haben dem EMC übereinstimmend bestätigt, dass es auch 2019 Ankaufsförderungen für lokal emmissionsfreie Fahrzeuge geben wird. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Details noch im Dezember 2018 bekannt gegeben werden.
Die Autobahn-Vignette ist zwar nicht spezifisch für Elektrofahrzeuge, aber bitte trotzdem nicht vergessen. Die neue Klebevignette ist zitronengelb. Alternativ gibt es auch wieder die digitale Autobahnvignette (aufpassen: die digitale Vignette ist erst am 18. Tag nach dem on-line Kauf gültig). Die Kosten für die Autobahnjahresvignette 2019 sind € 89,20 für Autos und € 35,50 für Motorräder. Die Jahresvignette 2019 gilt von 1. Dezember 2018 bis einschließlich 31. Jänner 2020.