Die Renault Group und Geely haben die Gründung eines Joint Ventures vereinbart, das zum führenden Anbieter von Hybrid- und hocheffizienten Antriebslösungen der nächsten Generation werden soll. Beide Konzerne halten jeweils 50 Prozent der Anteile an dem neuen Unternehmen und kontrollieren gemeinsam das Aktienkapital. Bereits im März unterzeichneten die Renault Group und Geely eine Absichtserklärung mit der Erdölgesellschaft Aramco, die eine strategische Beteiligung an dem neuen Joint Venture prüft. Der Beitritt des Konzerns soll dem neu gegründeten Unternehmen ermöglichen, verstärkt synthetische Kraftstoffe und Wasserstofftechnologien der nächsten Generation zu entwickeln.
Das neue Unternehmen wird 17 Motorenwerke sowie fünf Forschungs- und Entwicklungszentren auf drei Kontinenten mit 19.000 Beschäftigten umfassen. Die neue Einheit ist strategisch so aufgestellt, dass für 80 Prozent des weltweiten ICE- und Hybridmarktes sowie eine Vielzahl von Erstausrüstern und Marken Antriebslösungen angeboten werden können. Auch die Einbindung weiterer Partner ist angedacht. Geplant ist eine jährliche Produktion von bis zu fünf Millionen Verbrennungs-, Hybrid- sowie Plug-in-Hybridmotoren und Getrieben. Der Hauptsitz des neuen Unternehmens soll in Großbritannien eingerichtet werden.
Zum Start wird das neue Unternehmen voraussichtlich mehrere Industriekunden beliefern, darunter die Renault Group, Geely Auto, Volvo Cars, Proton, Nissan, Mitsubishi Motors Company und PUNCH Torino. Später wird das Joint Venture End-to-End-Lösungen im Bereich der Antriebstechnologien für weitere Automarken anbieten und mit zusätzlichen Partnerschaften die Wertschöpfungskette weiter stärken. Darüber hinaus wird die Marke Renault von dem Gemeinschaftsunternehmen Antriebsstränge für leichte Nutzfahrzeuge beziehen und die Entwicklung von Hybridbatterien übernehmen.
Der Abschluss der Transaktion wird für das zweite Halbjahr 2023 erwartet und unterliegt den für diese Art von Transaktion üblichen Bedingungen, insbesondere der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden und den Behörden für ausländische Direktinvestitionen.