E-MOBILITÄTSSTRATEGIE BURGENLAND

E-Mobilität ist ein Baustein der Mobilität der Zukunft. Vom Übereinkommen von Paris über die österreichische #mission 2030 zur burgenländischen Klima- und Energiestrategie – sowohl in internationalen als auch nationalen und regionalen Strategien und Regelwerken spielt E-Mobilität eine wesentliche Rolle zur Erreichung gesetzter Klimaziele.  Die technischen Voraussetzungen, was Fahrzeuge und Speicher anbelangt, sind schon jetzt soweit ausgereift, um jedwede Form der Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen – sei es im privaten und betrieblichen oder im (halb-) öffentlichen Bereich – zu ermöglichen. Aktuelle und in naher Zukunft liegende Entwicklungen werden E-Mobilität noch nutzerfreundlicher und praktikabler machen. Basierend auf diesen Erkenntnissen rund um Ziele, Strategien und technische Machbarkeit, will das Burgenland in Sachen Elektromobilität eine Vorreiterrolle einnehmen und setzt sich daher folgende ambitionierte Ziele:

Das Burgenland ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Elektroautos. Dazu bedarf es eines Anstiegs des Anteils emissionsfreier Autos an Neuzulassungen auf ≥ 95 % bis 2030. Damit einhergehend steigt der Bestand an E-Fahrzeugen bis 2030 auf über 50.000. Das Land Burgenland stellt dazu seinen eigenen Fuhrpark sowie jenen von landesnahen Betrieben auf E Fahrzeuge um. Bis 2030 sollen so ≥ 90 % dieses Pkw-Bestandes aus E-Fahrzeugen bestehen. Auch betriebliche Flotten, die bereits jetzt den höchsten Anteil an E-Mobilität aufweisen, sollen den Anteil an E-Fahrzeugen noch weiter auf ≥ 50 % ihres Pkw-Bestandes erhöhen.

Durch den Umstieg auf E-Mobilität wird das Burgenland bis 2030 rund 105.000 t CO2 einsparen. Dieses Ziel wird auch deshalb erreicht werden, weil der für den Umstieg auf E-Mobilität entstehende Strombedarf zur Gänze durch erneuerbare Energieträger gedeckt wird. Dafür werden bis 2030 ca. 125 GWh benötigt, was einer Leistung von 18 3-MW-Windrädern entspricht. Das Burgenland setzt sich daher zum Ziel, zusätzliche Windkraftanlagen zu errichten, bestehende Anlagen zu modernisieren und zusätzlich Modelle der dezentralen Energiegewinnung für E Mobilitätsanwendungen zu fördern. Um mit wertvoller Energie effizient umzugehen, werden außerdem Smart-Grid-Technologien eingesetzt. Die Stromnetze können die aufgrund der Zunahme der E-Mobilität erforderlichen Netzkapazitäten aufnehmen. Durch Ausbau der Ladeinfrastruktur soll sowohl privates Laden für sämtliche Elektroautos im Burgenland möglich, als auch öffentliche Ladepunkte in ausreichender Menge vorhanden sein. Auch im halböffentlichen Raum, also bei Geschäften oder Gastronomiebetrieben, wird es ein flächendeckendes Angebot an Ladepunkten geben.

Schließlich verfolgt das Burgenland das Ziel, dass Elektromobilität für alle BurgenländerInnen eine leistbare Alternative zum Verbrennungsmotor darstellt. Indem das Land Burgenland als Vorbild agiert und seinen Fuhrpark auf Elektromobilität umstellt, ein Weiterverkauf von E-Autos aus privatwirtschaftlichen Fahrzeugflotten stattfindet und dadurch parallel zum steigenden Angebot an Neuwagen auch immer mehr Elektrofahrzeuge am Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung stehen, wird Elektromobilität zu einer auch in der Anschaffung leistbaren Alternative zum Verbrennungsmotor. Schließlich werden Sharing-Modelle ein Pfeiler der Mobilität der Zukunft sein und der Besitz eines eigenen Pkw nicht mehr unbedingt notwendig. Flexibilität, Leistbarkeit und Nachhaltigkeit gehen so Hand in Hand. Um diese gesteckten Ziele zu erreichen und einen Umstieg auf Elektromobilität im Burgenland zu ermöglichen, bedarf es auf regionaler, wie auch auf Landes- und auf Bundesebene Maßnahmen in punkto rechtlicher Vorgaben, Förderungen und Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie Stromversorgung. Diese werden in Form eines Aktionsplans zusammengefasst.

E-MOBILITÄTSSTRATEGIE BURGENLAND | Screenshot 2022 06 08 184359 1Dieser Aktionsplan umfasst zunächst allgemeine Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität und zur Zielerreichung. Dazu zählen Öffentlichkeitsarbeit, die auf Bewusstseinsbildung und Aufklärung im Sinne von „Fact vs. Fake“ (Entzauberung von E-Mobilitätsmythen) setzt und eine Marketingstrategie, die ein stimmiges Gesamtkonzept mit eigenem Corporate Design umfasst. Außerdem wird eine ständige Taskforce E-Mobilität eingerichtet, welche alle E-Mobilitätsaktivitäten und die Zusammenarbeit mit externen Stakeholdern koordiniert und in Rücksprache und Abstimmung mit der Landespolitik steht.

Die Umsetzung des Aktionsplans E-Mobilität und der Aufbau eines E-Mobilitätsnetzwerks zählt ebenso zu ihren Aufgaben. Des Weiteren sind im Aktionsplan Maßnahmen im Bereich Energieversorgung und Netzkapazität vorgesehen, um den erwähnten zusätzlichen Strombedarf, der für den Umstieg auf EMobilität erforderlich ist, decken zu können. Dies betrifft den bereits erwähnten Ausbau der zentralen Stromerzeugung durch zusätzliche 18 Windräder und die Förderung von Projekten, die das Ziel der dezentralen Energieversorgung haben („Energiegemeinschaften“). Auch die Erweiterung der Netzkapazitäten zur Sicherstellung der Mehrbelastung ist im Aktionsplan vorgesehen, und zwar in dem Ausmaß, dass eine tägliche Ladung für ca. 50-100 km, also 10-20 kWh/E-Auto/Tag möglich ist. Zusätzlich sollen die Kapazitäten von Freileitungen erweitert werden beziehungsweise ein Ersatz durch leistungsstarke Leitungen stattfinden und generell eine Effizienzsteigerung durch intelligente Stromnetze (Smart Grids) erreicht werden.

Im Bereich der Ladeinfrastruktur sind laut Aktionsplan Maßnahmen geplant, um ein attraktives und kundenfreundliches Bezahl- und Abrechnungssystem sicherzustellen und die Ladeinfrastruktur sowohl im privaten als auch betrieblichen und öffentlichen Bereich zu optimieren. Dazu gehören u. a. Förderaktionen oder die Etablierung eines intelligenten Lastenmanagements in Wohnhausanlagen sowie die Ausarbeitung eines Zielnetzes 2030, welche auf den Erkenntnissen der im Strategieprozess entwickelten Kriterien basiert und die Basisgrundlage für den Ausbau von halböffentlichen Ladestationen bildet.

Im Bereich Mobilitätsmanagement wird im Aktionsplan der Fuhrparkumstellung vor allem in der öffentlichen Verwaltung und in landesnahen Betrieben hohe Priorität eingeräumt. Betriebliches Mobilitätsmanagement und die nachhaltige öffentliche Beschaffung bei öffentlichen Vergaben sollen zukünftig verstärkt Berücksichtigung finden. Außerdem werden Gemeinden und Gemeindeverbände aufgefordert, regionale und kommunale Aktionspläne für Elektromobilität auszuarbeiten und beim Umstieg auf E-Mobilität unterstützt.

Auch um den Markt für E-Fahrzeuge zu beleben, sieht der Aktionsplan unterstützende Maßnahmen vor und will außerdem mit der Devise „benützen statt besitzen“ Initiativen im Bereich Carsharing/Carpooling entwickeln und unterstützen. Schließlich sollen unter dem Stichwort „Mobility as a Service“ in Kooperation mit Mobilitätsanbietern Angebote geschaffen werden, die speziell auf die Bedürfnisse der burgenländischen Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind.

Abschließend bedarf es auch im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen Maßnahmen, um die gesteckten Ziele erfüllen zu können. Im Aktionsplan ist so zum Beispiel vorgesehen, dass in punkto Baurecht die Vorgaben aus der Gebäuderichtlinie zu Leit- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge umgesetzt und relevante Materiengesetze auf notwendige Anpassungen überprüft werden. Ergänzend sollen Gemeinden bei der Umsetzung sogenannter Push- und Pull-Maßnahmen unterstützt werden.

E-MOBILITÄTSSTRATEGIE BURGENLAND | images EMS22_E-Mobilitaetsstrategie_Burgenland [PDF, 15,6 MB]

 

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