Niederösterreich eKFZ – Förderung für Privatpersonen

NÖ eKFZ – Förderung für Privatpersonen

Die Förderung des Landes Niederösterreich setzt die Inanspruchnahme der Bundesförderung mit dem Förderschwerpunkt Elektromobilität des BMNT und des BMVIT voraus. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Wege der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, KPC, es ist kein eigener Antrag möglich.

Die Emissionen aus dem Sektor Verkehr stellen für Niederösterreich eine große Herausforderung dar. Die Rahmenbedingungen zur Reduktion der Verkehrsemissionen sind in Niederösterreich, aufgrund der Struktur als „Flächenbundesland“ mit vielen ländlichen Regionen, schwieriger als in anderen Bundesländern. Gleichzeitig besitzt Niederösterreich große Potentiale im Bereich der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energieträger. Der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren, heimischen Energienutzung verbunden mit einer Steigerung der Ressourcenunabhängigkeit einerseits und die Forcierung der Elektromobilität als Zukunftstechnologie andererseits bilden die ideale Voraussetzung, um die Verkehrsemissionen zu reduzieren und bieten wichtige Impulse für den Wirtschaftsstandort Niederösterreich.

Was wird gefördert?

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV Battery-Electric-Vehicle) Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen – keine gebrauchten – zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich zugelassenen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV Battery-Electric-Vehicle) der Fahrzeugklassen M1 (Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern) sowie N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2.500 kg).
Informationen zur Fahrzeugklasse und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) finden Sie auf dem Zulassungsschein des beantragten Fahrzeuges.

Förderungsvoraussetzungen:

    • Gewährung der Bundesförderung
    • Die behördliche Zulassung in Niederösterreich
    • Das Fahrzeug muss mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
    • Der Zuschuss beschränkt sich auf 1 Fahrzeug pro Registrierung. Für jedes e-Fahrzeug darf nur einmalig eine Ankaufsförderung in Anspruch genommen werden (die
    • Überprüfung erfolgt über die Fahrzeugidentifikationsnummer/FIN).

 

Wer wird gefördert?

    • Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben

Wie bekomme ich die Förderung?

Die Antragstellung erfolgt online bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, KPC unter www.umweltförderung.at. Eine gesonderte Beantragung beim Land Niederösterreich ist daher nicht möglich. Das Land Niederösterreich behält sich vor, eine Überprüfung der Verwendung der Förderung und des geförderten Fahrzeuges durch seine Organe bzw. Beauftragte vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30 % der Anschaffungskosten max. aber 1.000,– Euro je Fahrzeug. Im Falle von Leasingfinanzierungen muss die Depotzahlung oder Anzahlung zumindest in der Höhe der zu erwartenden Förderung (max. 2.500,– Euro, Bundesförderung plus Landesförderung) sein. Übersteigen die nachgewiesenen Kosten für Anschaffung bzw. Leasing des Fahrzeugs 50.000,– Euro (Bruttolistenpreis) wird keine Förderung mehr ausbezahlt.

Wie lange bekomme ich die Förderung?

Diese Förderaktion tritt mit 01.03.2019 in Kraft und ist von 01.01.2019 bis 31.12.2020 gültig. Grundlage dieser Förderaktion bildet die von der NÖ Landesregierung beschlossene
„Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz“.

Ihre Kontaktstelle des Landes Niederösterreich zum Thema Energie und Klima

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 – 14508
Fax: 02742 / 9005 – 14350

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