IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen für eFahrzeuge
Die Lufthunderter-Ausnahme trat mit 1.7.2019 in Kraft. Seit 1. Juli 2019 gelten IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen auf gekennzeichneten Autobahnabschnitten nicht mehr für batterieelektrische Elektroautos und Brennstoffzellenautos.