OGH Urteil – Für die Installation eines einphasigen 3,7 kW Ladepunkts in Mehrparteienwohnhäusern braucht man keine Zustimmung

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Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) stellt im Urteil Ob 173/19f vom 18.12.2019 klar, dass die Installation eines einphasigen 16A Ladepunkts (3,7 kW) für E-Autos in einem Mehrparteienwohnhaus eine „privilegierte Änderung“ im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist.