„Right to Plug“ – Auf Kurs Richtung Klimaneutralität
Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist bereits zulässig. Der Einbau einer solchen Ladestation scheitert jedoch teilweise an den praktischen Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer*innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.