„Right to Plug“ – Auf Kurs Richtung Klimaneutralität

„Right to Plug“ - Auf Kurs Richtung Klimaneutralität | IMG 1422

Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist bereits zulässig. Der Einbau einer solchen Ladestation scheitert jedoch teilweise an den praktischen Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer*innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.

eMobility Livestream – Projekt Car2Flex

eMobility Livestream - Projekt Car2Flex | infografik car2flex ohne ew1 2

Die monatlich stattfindenden Kompetenztreffen dienen als Plattform zum Austausch von Informationen, Innovationen und Neuigkeiten betreffend wichtige und aktuelle Themen rund um den Bereich ElektroMobilität, Erneuerbare Energien und Klimaschutz.

Vom Wohnquartier zum Zukunftsdorf

Vom Wohnquartier zum Zukunftsdorf | Wimmelbild gross min

So lautet der Titel des Posters von Gerald Swoboda beim Netzwerktreffen der Plattform ´Miteinander Leben und Wohnen in Vorarlberg´ am 12.07.2020 im großen Saal des Bildungshauses St. Arbogast. Mit über 50 Teilnehmern war diese Veranstaltung trotz der aktuellen Umstände sehr gut besucht.

OGH Urteil – Für die Installation eines einphasigen 3,7 kW Ladepunkts in Mehrparteienwohnhäusern braucht man keine Zustimmung

OGH Urteil - Für die Installation eines einphasigen 3,7 kW Ladepunkts in Mehrparteienwohnhäusern braucht man keine Zustimmung | OGH Logo pressemappe 800x480 1

Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) stellt im Urteil Ob 173/19f vom 18.12.2019 klar, dass die Installation eines einphasigen 16A Ladepunkts (3,7 kW) für E-Autos in einem Mehrparteienwohnhaus eine „privilegierte Änderung“ im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist.