In den stattfindenden Kompetenztreffen werden aktuelle und wichtige Themen besprochen und diese dienen zugleich als Plattform zum Austausch von Informationen, Innovationen und Neuigkeiten aus dem Bereich der ElektroMobilität.
Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern war auch bisher bereits zulässig, scheiterte in der Praxis jedoch oft an Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer:innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.
Im Juni hat die österreichische Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum „Right to Plug“ in die Begutachtung geschickt. Der EMC hat diesen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes analysiert und eine offizielle Stellungnahme an das Justizministerium und das Parlament geschickt.
In den stattfindenden Kompetenztreffen werden aktuelle und wichtige Themen besprochen und diese dienen zugleich als Plattform zum Austausch von Informationen, Innovationen und Neuigkeiten aus dem Bereich der ElektroMobilität.
Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist bereits zulässig. Der Einbau einer solchen Ladestation scheitert jedoch teilweise an den praktischen Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer*innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.
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