„Right to Plug“ – Auf Kurs Richtung Klimaneutralität

Die Klimakrise fordert unser rasches und entschlossenes Handeln. Stück für Stück setzen wir deshalb Maßnahmen um, die uns zu einem klimaneutralen Österreich führen. Die Mobilitätswende ist ein wichtiger Schwerpunkt auf diesem Weg. Derzeit sind rund 50.000 reine Elektroautos und knapp 100.000 Hybrid-Autos auf den Straßen unterwegs. Aber es werden rasant mehr. Im Mai 2021 lag der Anteil an E- Autos bei den Neuzulassungen bereits bei 12 Prozent. Um diesen Umstieg zu unterstützen, muss auch die Ladeinfrastruktur schnell ausgebaut werden.

Einbau von Ladestationen
Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist bereits zulässig. Der Einbau einer solchen Ladestation scheitert jedoch teilweise an den praktischen Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer*innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.

Zitat Justizministerin Alma Zadić: „Die E-Mobilität stellt die Zukunft der Mobilität dar. Ab 2022 wird es viel leichter sein, Ladestationen in Wohnhäusern einzubauen und damit das eigene Elektroauto zu Hause anzustecken. Ein wichtiger Schritt auf dem Kurs in Richtung Klimaneutralität.“

Die neuen Regelungen im Detail:

Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschafts-Ladestationen (gilt auch für Photovoltaikanlagen oder thermische Sanierungen von Gebäuden).
Derzeit muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümer*innen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer*innen an der Abstimmung teilgenommen haben. Das macht das Zustandekommen von Beschlüssen sehr schwierig, weil sich viele Wohnungseigentümer*innen gar nicht an der Abstimmung beteiligen und sich nicht abgegebene Stimmen auf das Ergebnis wie Gegenstimmen auswirken.

Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten (ein Drittel der Miteigentumsanteile), um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit mitgetragen wird.

Erleichterungen auch bei der Errichtung von Einzelanlagen
Derzeit können Wohnungseigentümer*innen mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer*innen Änderungen an einer Wohnung bzw. einem Abstellplatz bereits vornehmen, wie zum Beispiel eine Einzelladestation installieren. Es ist aber schwierig, diese Zustimmungen zu bekommen, weil einerseits die Adressen manchmal nicht bekannt sind und andererseits andere Wohnungseigentümer*innen häufig gar nicht reagieren. Das wird mit dem neuen Gesetz erleichtert. Künftig soll die Zustimmung bei bestimmten Ladestation bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer*innen von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht binnen einer Frist von zwei Monaten widersprechen („Zustimmungsfiktion“).  Es wird zudem klar geregelt, wie Wohnungseigentümer*innen zu diesem Zweck die Kontaktadresse der anderen Wohnungseigentümer*innen erhalten können.

Erleichterungen bei weiteren baulichen Vorhaben im gemeinsamen
Wohnungseigentum Zusätzlich zum Einbau von Ladestationen erleichtern wir auch die Möglichkeit weiterer baulicher Vorhaben im gemeinsamen Wohnungseigentum: Künftig wird etwa die behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnhauses – Stichwort Barrierefreiheit – leichter möglich sein. Das gleiche gilt für den Einbau einbruchsicherer Türen. Auch Einzel-Photovoltaikanlagen und Beschattungsvorrichtungen werden in Zukunft leichter installiert werden können. Ein weiterer wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Zitat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Entwicklung zur E-Mobilität schreitet auch in Österreich rasant voran. Mit 12 Prozent E-Autos bei den Neuzulassungen im Mai 2021 liegen wir europaweit im Spitzenfeld. Aus diesem Grund setzen wir unsere E-Mobilitätsoffensive fort. Mit dem Right to Plug und mit mehr Geld im Fördertopf. Damit alle umsteigen können, die das wollen.“
Unter folgendem Link findest Du den vollständigen Gesetzesentwurf  sowie die Erläuterungen. Die Begutachtungsfrist läuft bis 13.08.2021. www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe
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