EU Notfall- Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
Die Europäische Union hat mit der „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (EU-NotfallVO) befristete Regelungen für die Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien erlassen.